Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1835)

CAVALLERIE

484 Stiftungen. Stiftung des Domherrn und TVeihhischofs Carl Frey­herrn von Perény, für drey der verdienstlichsten und dürftigsten Invaliden unga­rischer Nation mit jährlichen 20 fl. in Conventions-Münze für jeden derselben. Die Wahl dieser Invaliden ist dem General - Commando in Ungarn überlassen. Die Betheilung geschieht halbjährig, am 12. Februar und 4- October, als den Geburts- und Nahinenstage Seiner Majestät Kaiser Franz I. Stiftung des Canonicus an der Cathedral-Für che zu St. Pölten, Michael Perschi. (*) D as Stiftungs-Capiial besteht in einer ,Sf aats-Obligation pr. 20.000 fl. wovon die abfallenden Interessen zur Yerbessei ung der Schule und des Unterhaltes der Zöglinge des Regiments-FLnaben-Erziehungs- hauses des Linicn-Jnfanterie-Regimcnts Baron Langenau Nr. 4q verwendet werden sollen. D ie beständige Vorsorge ist dem n. öst. General-Commando und dem Hofkriegsrathe übertragen. Stiftung des Majors Orazio Pizzini v. Thysherg. Das Verleihungsrecht hat das k. k. General-Commando in Ungam. Die Widmung ist für sieben arme Witwen von k. k. Officieren. Das Capital besteht in l0.fi5o fl-, auf dessen Interessen jedoch mehrer# Nutzniefscr vom Stifter zum Theil angewiesen sind , nach deren Tod erst die Stiftung ganz in Wirksamkeit treten wird. Einstwei­len haben nur vier Officiers-Witwcn daraus einen Genufs. Die Obhuthüber diese Stiftung ist dem Hofkriegsrathe zugewiesen. Stiftung des Spitals-Tracteurs Joseph Preisinger. (*) Si« besteht in 5oo fl., in einer 4percentigen Staats-Obligation, wovon die Interessen mit jährlichen 2ofl. Conventions-Münze zur Prägung einer silbernen Medaille, mittlerer Gattung, bestimmt sind, welch« an einen Schüler des niedern akademischen Lehr-Curses zu erihei- len ist, der sich in den Studien dieses Curses vorzüglich ausge­zeichnet hat. Stiftung der Oberlehr er s-Witwe Susanna Plitzner. Die Vertheilung geschieht durch den Magistrat in Peterwardein. Der Stiftungsgenufs besteht in jährl. 10 fl., die für arme Witwen, Waisen, Hausarme und arme Schulkinder der Militkr-Gränze bestimmt sind.

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