Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1834)

CAVALLERIE

. Stiftungen. 463 Stiftung eines Ungenannten für einen im Kriege verstümmelten Invaliden des Infanterie- Regiments Nr. 60 (jetzt Gustav Wasa.) Die Auswahl und Betheilung steht diesem Regiments zu. Stiftung eines Ungenannten. Diese besteht in drey 5percentigen Staalsschuldverschreibungen, jede za IOO il. Conventions - Münze, und ist für das Erziehungshaus de» Knaben von dem Infanterie - Regimente Nr. auf ewige Zeilen mit der Bestimmung gewidmet, dafs die abfallenden Zinsen jährlich an die zwey der würdigsten Zöglinge dieses Erziehungshauses ver- theilet werden sollen. Stiftung des Vereins zur Unterstützung ostérr. haiserl. Invaliden. Se. Majestät der Kaiser und König haben das Benen- nungsreclit zu dieser Stiftung. Sie wird vom h. k. Hof- kriegsvatlie verwaltet. Ihre Widmung ist für solche OfTiciere vom Ilauptmanne abwärts ledi­gen oder verheiratheten Standes, und für solche Soldaten vom Un- terofficiere abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre i8i3» l8l4 oder iSi5 invalid geworden sind. Daraus erhalten 5o Officiere jeder .................... too il. W. W. 2 00 invalide Unterofficiere und sehr verdienstliche Gemeine jeder > 5o — — — 11^5 invalide Gemeine jeder ..... £5 — —“ und 4 Gemeine jeder . . z5 fl. C. M. Die Betheilung geschieht jährlich am 16. Junius, um mittelst eines immerwährenden Denkmahlcs die Erinnerung an die im Jahre l8i4 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damahls glorreich geendeten Kriege in der Residenz­stadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldenmuthes dei österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu erhalten. Stiftung eines Vereins zu Teschen. Der Vorsclilag hierzu stehet bey dem General-Commando in Mähren und Schlesien. Die Widmung ist für drey Witwen solcher Soldaten des k.k. IR. Nr. 56. welche in den Feldzügen der Jahre i8l3 oder i8l4 todt geblie­ben sind. In Ermanglung deren werden die gesammten Canitals- Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regimentes jährlich, bis sie das Norjnal-Alter erreichen, zu widmen seyn.

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