Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1833)
CAVALLERIE
Stiftungen. 46i Stiftung des Vereins zur Tint er Stützung osterr. haiserl. Invaliden. 8 e. Majestät der Kaiser und König haben das Benen- nungsreclit zu dieser Stiftung. Sie wird vom k. k, Hof- hriegsvathe verwaltet. Ihre Widmung ist für solche OiTiciere vom Hauptmanne abwärts ledigen oder verheiratheten Standes, und für solche Soldaten vom Un- terofi’iciere abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre i8i3, i8t4 oder i8i5 invalid geworden sind. Daraus erhalten 5o Ofiiciere jeder ....................IOO fl, W. W. 2 00 invalide Unterofficiere und sehr verdienstliche Gemeine jeder . 5o — ~~ — 11^5 invalide Gemeine jeder..............£5 — — — u nd 4 Gemeine jeder . . 25 11. C. M. Die Beiheilung geschieht jährlich am i6. Junius, um mittelst eines immerwährenden Denkmahles die Erinnerung an die im Jahre i 8i4 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damahls glorreich geendeten Kriege in der Residenzstadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heidenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu erhalten. Stiftung eines Vereins zu Teschen. Der Vorschlag hierzu stehet bey dem General-Commando in Mähren und Schlesien. Die Widmung ist für drej Witwen solcher Soldaten des k. k. IR. Nr. 56t welche in den Feldzügen der Jahre l8l8 oder r8l4 tQdt geblichen sind. In Ermanglung deren werden die gesammten Capitals- Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regimentes jährlich , bis sie das Normal-Alter erreichen, zu widmen seyn. Stiftung eines Vereins in Wien. Unter der Leitung des k. k. Hofkriegsrathes. D er Zweck derselben ist, zehn vorzüglich tapfere Krieger der Österreichischen Armee vom Unterofficier abwärts, welche sich im Feldzüge des Jahres i3x3 besonders verdient gemacht haben, mit einer Pension jährlicher roo fl. lebenslänglich so zu betheiien, dafs nach dem Ableben eines der Betheilten dessen Pension den übrigen TJeber- lcbenden zufalle, bis der Letzte gesammte Zinsen des Stiftungs- Capitals auf seine Lebenstage allein zu geniefsen habe; nach dessen Tode die Hälfte der Zinsen zu Bcyträgen für verdiente Invaliden von wenigstens täglich 6 kr. pr. Kopf zu verwenden, die andere Hälfte aber wieder zu Capital zu bringen wäre, um künftig, wenn ein dem letztem ähnlicher Krieg ausbrechen sollte, eine gleielre Stiftung begründen zu können.