Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1833)

CAVALLERIE

Stiftungen. 46i Stiftung des Vereins zur Tint er Stützung osterr. haiserl. Invaliden. 8 e. Majestät der Kaiser und König haben das Benen- nungsreclit zu dieser Stiftung. Sie wird vom k. k, Hof- hriegsvathe verwaltet. Ihre Widmung ist für solche OiTiciere vom Hauptmanne abwärts ledi­gen oder verheiratheten Standes, und für solche Soldaten vom Un- terofi’iciere abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre i8i3, i8t4 oder i8i5 invalid geworden sind. Daraus erhalten 5o Ofiiciere jeder ....................IOO fl, W. W. 2 00 invalide Unterofficiere und sehr verdienstliche Gemeine jeder . 5o — ~~ — 11^5 invalide Gemeine jeder..............£5 — — — u nd 4 Gemeine jeder . . 25 11. C. M. Die Beiheilung geschieht jährlich am i6. Junius, um mittelst eines immerwährenden Denkmahles die Erinnerung an die im Jahre i 8i4 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damahls glorreich geendeten Kriege in der Residenz­stadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heidenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu erhalten. Stiftung eines Vereins zu Teschen. Der Vorschlag hierzu stehet bey dem General-Commando in Mähren und Schlesien. Die Widmung ist für drej Witwen solcher Soldaten des k. k. IR. Nr. 56t welche in den Feldzügen der Jahre l8l8 oder r8l4 tQdt geblic­hen sind. In Ermanglung deren werden die gesammten Capitals- Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regimentes jährlich , bis sie das Normal-Alter erreichen, zu widmen seyn. Stiftung eines Vereins in Wien. Unter der Leitung des k. k. Hofkriegsrathes. D er Zweck derselben ist, zehn vorzüglich tapfere Krieger der Österrei­chischen Armee vom Unterofficier abwärts, welche sich im Feld­züge des Jahres i3x3 besonders verdient gemacht haben, mit einer Pension jährlicher roo fl. lebenslänglich so zu betheiien, dafs nach dem Ableben eines der Betheilten dessen Pension den übrigen TJeber- lcbenden zufalle, bis der Letzte gesammte Zinsen des Stiftungs- Capitals auf seine Lebenstage allein zu geniefsen habe; nach des­sen Tode die Hälfte der Zinsen zu Bcyträgen für verdiente Invali­den von wenigstens täglich 6 kr. pr. Kopf zu verwenden, die andere Hälfte aber wieder zu Capital zu bringen wäre, um künftig, wenn ein dem letztem ähnlicher Krieg ausbrechen sollte, eine gleielre Stif­tung begründen zu können.

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