Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1832)

CAVALLERIE

Stiftungen. 461 Stiftung des Vereins zur Unterstützung österr. kciiserl. Invaliden. S e. Majestät der Kaiser und König haben das Benen- nungsreclit zu dieser Stiftung. Sie wird vom k. k. Hof- kriegsratlie verwaltet. Ihre Widmung ist für solche OfFiciere vom Hauptmanne abwärts ledi­gen oder verheiratheten Standes, und für solche Soldaten vom Un- tcrofficiere abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre i8i3, j8i4 oder i8i5 invalid geworden sind. Daraus erhalten 5o Officiere jeder ....................100 fl. W. W. 2 00 invalide Unterofficicre und sehr verdienstliche Gemeine jeder . 5o — — — 1175 invalide Gemeine jeder..............25 — — — und 4 Gemeine jeder . . 25 fl. C. M. Die Betheilung geschieht jährlich am 16. Junius, um mittelst eines immerwährenden Dcnkmahles die Erinnerung an die im Jahre l8i4 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damahls glorreich geendeten Kriege in der Residenz­stadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu erhalten. Stiftung eines Vereins zu Teschen. Der Vorschlag hierzu stehet bey dem General-Commando in Mähren und Schlesien. Die Widmung ist für drey Witwen solcher Soldaten des k. k. IR. Nr. 56» welche in den Feldzügen der Jahre i8l3 oder i8l4 t0<h geblie­ben sind. In Ermanglung deren werden die gesammten Capitals- Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regimentes jährlich, bis sie das Normal-Alter erreichen, zu widmen seyn. Stiftung eines Vereins in Wien. Unter der Leitung des h. h. Hofkriegsrathes. D er Zweck derselben ist, zehn vorzüglich tapfere Krieger der österrei­chischen Armee vom Unterofficier abwärts, welche sich im Feld­zuge des Jahres i8i3 besonders verdient gemacht haben, mit einer Pension jährlicher 100 fl. lebenslänglich so zu betheilen, dals nach demAbleben eines der Betheilten dessen Pension den übrigen Ueber- lebenden zufalle, bis der Letzte gesammte Zinsen des Stiftungs- Capitals auf seine Lebenstage allein zu geniefsen habe; nach des­sen Tode die Hälfte der Zinsen zu Beyträgen für verdiente Invali­den von wenigstens täglich 6 kr. pr. Kopf zu verwenden, die andere Hälfte aber wieder zu Capital zu bringen wäre, um künftig, wenn ein dem letztem ähnlicher Krieg aüsbrechen sollte, eine gleiche Stif­tung begründen zu können.

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