Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1832)

CAVALLERIE

459 Stiftungen, Theresianischen Ritter-Akademie gewidmet, welcher nach dem Willen der Stifterinn jeweilig einem solchen Officiers-Sohne verlie­hen werden soll, der von ehelicher und adeliger Geburt, und zwar ausschliefslich vom Ritter- oder Freyherrnstande ist, dessen beyde Aeltern adelig und mittellos sind, der Vater im Felde sich rühm­lich ausgezeichnet und wenigstens den Rang eines Hauptmannes bis einschliefslich eines Obersten in einem Linien-Infanterie- oder Cavallerie-Regimente bekleidet hat, und pensionirt ist; doch kann auch der Sohn eines noch wirklich mit obigen Eigenschaften im Militär dienenden Vaters aufgenommen werden. Ein Abkömmling aus der Baron Ertel von KrehlauJschen Familie soll den Vorzug haben. Die Walil und die Ernennung des Stiftlings steht dem k. k. Ilofkriegsrathe zu. Stiftung, des fürstlichen Hauses zu Schwarzenberg, Sie bestehet in ^OOO fl. in Böhmisch-ständischen Aerarial-Obligationen, wovon die Interessen , nebst jährlichen o fl. W. W. aus den Ren­ten der Herrschaft Wittingau, einem feldärtztlichen Zöglinge des niederen Lehr-Curses, welcher aber auf den in den k. k. Erbstaaten gelegenen fürstlichen Herrschaften geboren seyn mufs, jährlich ver­abfolgt werden. Dem Regierer dieses fürstlichen Hauses ist das Recht Vorbehal­ten, einen feldärztlichen Zögling für den Genufs dieses Sti­pendiums zu präsentiren. Stiftung des Anton Gilbert Edlen von Seydel. Capital looo fl. zu 5 pCt. Conventions-Miinze. Das jährliche Interesse ist bey einer festlichen Veranlassung an fünf solche Invaliden des Wiener Invaliden-Hauses, welche noch mit keiner der im Laufe der letzten Kriege für Inva­liden errichteten Stiftungen betheilt worden sind, zu glei­chen Theilen zu erfolgen. Das Vorschlagsrecht steht bey dem Invaliden-Hauses-Commando ; die Verwaltung und Aufrechthaltung liegt dem k. k. Hofkriegsrathe ob. Stiftung des Joseph Sémiig. Das Benennungsrecht hat der jeweilige Oberbeamte des Gutes des Stifters, genannt Strobelhof in Inner-Oesterreich. Die Widmung ist für-einen Invaliden mit monatlich x fl. W. W.

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