Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1829)
CAVALLERIE
4f3i Stiftungen. Die Betheilung geschieht jährlich am iS- Junius, um mittelst eines immerwährenden Denkmahlcs die Erinnerung an die ira Jahre i8i4 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damahls glorreich geendeten Kriege in die Residenzstadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldcnmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu erhallen. Stiftung eines Vereins tu Teschen. . Der Vorschlag hierzu stehet bey dem General - Commando in Mähren und Schlesien. Die Widmung ist für drey Witwen solcher Soldaten des k. k. Inf.-Reg. Nr. 56, welche in den Feldzügen der Jahre i8i3 oder i8i4 todt geblieben sind. In Ermanglung deren werden die gesammlcn Capi- tals-Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regiments jährlich, bis sie das Normal-Alter erreichen, zu widmen seyn. Stiftung eines Vereins zu Wien. Unter der Leitung des k. k. Holkriegsrathes. Der Zweck derselben ist, zehn vorzüglich tapfere Krieger der österreichischen Armee vom Unierofficier abwärts, welche sich im Feldzuge des Jahres i8t3 besonders verdient gemacht haben, mit einer Pension jährlicher ioo fl. lebenslänglich so zu hetheilcn, dafs nach dem Ableben eines der Bcthciltcn dessen Pension den übrigen Ueberlcbenden zufalle, bis der Letzte gesammte Zinsen des Stiftungs- Capitals auf seine Lebenstage allein zu geniefsen habe; nach dessen Tode die Hälfte der Zinsen zu Beyträgen für verdiente Invaliden von wenigstens täglich 6 kr. pr. Kopf zu verwenden , die andere Hälfte aber wieder zu Capital zu bringen wäre , um künftig, wenn ein dem letztem ähnlicher Krieg ausbrcchen sollte, eine gleiche Stiftung begründen zu können. Stiftung des Vicariats zu Krumau in Böhmen. Das Benennungsrecht besitzen nach dem Ableben des Feldmarschalls und HKPe-Präsidenten , Carl Fürsten zu Schwarzenberg , dessen männliche Nachkommen. Die Widmung ist für einen aus dem Krumaucr Kreise gcbüitigen gemeinen Invaliden aus den Feldzügen der Jahre i8l3 oder i8i4> und in Ermanglung eines solchen für einen andern Invaliden, mit einer jährlichen Zulage. Stiftung des Oberamtes der Staatsherrschaft Waidhofen an der Ybbs, und der Oberämter Höllenstein und Gösling, Für einen Invaliden des Wiwier Invaliden-Hauses, vorzugsweise für einen solchen , der aus dem Conscriptions - Bezirke des Infanterie- Regimentes Nr. 49» (Langenau) gebürtig ist.