Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1827)
CAVALLERIE
443 Stiftungen. Stiftung der Geschwister: Johann, Rembert, Theresia, Anna, Regina, und Anton Brandstetter (*). mit iooo fl. Capital, von dessen Interesse jährlich am 18. Februar und 8. November (den Sterbetagen ihrer Aeltern) eine Messe in der Capelle des Invalidenhauses'zu Pettau gelesen, dem Priester das Stipendium und die Stollgebühr entrichtet, und der Rest an so viele Invaliden des Hauses vertheilet werden soll, dafs auf jeden ein Gulden Conventions-Münze entfalle. Diese Invaliden müssen aus Vordernberg, und in deren Ermanglung sonst aus Steyermark gebürtig, überhaupt aber Vorzugsweise solche seyn , die im letzten Kriege invalid geworden sind. Die Verwaltung dieser Stiftung ist eine Obliegenheit des Hofkriegsraths. Stiftung des F. M. L. Valentin Grafen Browne. Das Vorschlagsrecht besitzet das Niederöst. Jud. del, mil. mixt. Von den Capitals-Zinsen sind Arme inner den Linien Wiens nicht mit einem jährlichen Genüsse, sondern so zu betheilcn , dafs sie in den Stand gesetzt werden , nützliche und arbeitsame Menschen zu werden. Stiftung der Gemeinden der Herrschaft Brumov in Mähren. Auf Zulagen für vier in dieser Herrschaft gebürtige Invaliden. Die Auswahl und Eetheilungsteht bey dem General-Commando in Mähren. Das Capital beträgt 2Öo 11. Stiftung der Elisabeth Brufs, h. h. Militär - Appellations- Raths- TVitw e. Auf sechs Messen in der Invaliden - Haus - Kirche zu Wien, mit einer Zulage von fünf Kreuzern Conventions-Münze für jeden der vier dabey jedes Mahl gegenwärtigen Invaliden. Die jedesmahlige Wahl dieser Invaliden stehet bey der Invaliden • Haus- Commission. Stiftung des Franz Grafen Codroipo. Das Illyrisoh- Inneröst. General-Commando hat das Benennungsrecht hierzu. Sie besteht in jährlich, IOO 11. zurAusstattung vier armer Soldaten-Mädchen. Stiftung der F. M. L. Witwe Gräfinn Cordua. Durch das Niederöst. General-Commando verwaltet. Gewidmet für fünf pensionsunfähige Officiers-Witwen , und eben so viele pensionsunfähige Waisen, wenn die einen und die andern zugleich ganz vcrrniigenlos sind.