Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1822)
CAVALLERIE
Stiftung des Franz Grafen Codroipo. Das Illyrisch- Inneröst. General-Commando hat das Benennungsrecht hierzu. Sic besteht in jährlich, ioo fl. zurAusstatturig vier armer Soldaten-Mädchen. Stiftungen. 4'p Stiftung der F. JVT. L. Witwe Grcißnn Cordua. Durch das Niederöst. General-Commando verwaltet. Gewidmet für fünf pensionsunfähige Officiers-Witwen , und eben so viele pension«unfähige Waisen, wenn die einen und die andern zugleich ganz Vermögenslos sind, zu jährlichen ioo fl. W- W* für jede. Stiftung der Grcißnn Juliana Croce. Für Waisen k. k. Officiere und Militär - Beamten. Das Betheilungsrecht mit jährlichen 8g fl. 33 kr. W. W. oder 35 fl. 4g kr. C. M. (Capitals-lnteresse) besitzt der jeweilig in der Lombardié commandirende General, Stiftung des Hofkriegs- Agenten Franz Georg Dieff enhach. D as Vorschlagsrecht hat das Is. k. Infanterie-Regim. Nr. 2. Die Widmung ist für einen verheiratheten Mann dieses Regiments, welcher sich in den Feldzügen der Jahre i8i3 oder i8i4 ausgezeichnet hat, und in der Folge für einen andern Invaliden dieses Regiments vorn Unteroflicier abwärts mit jährlichen 27 fl. 3o kr. W. W. Zweyte Stiftung eben desselben. Das Recht hierzu vorzuschlagen besitzt das k. k. Cuirass. Reg, Kaiser Nr. 1, Die Widmung derselben ist für einen in dem Feldzüge des Jahres l8i5 sich vorzüglich ausgezeichneten und invalid gewordenen Mann, und in der Folge für einen sonstigen mit Kindern belasteten Invaliden vom Untcrofficier abwärts dieses Regiments mit jährlichen 3o fl. W- W. , dann für eine Witwe eines verdienten Mannes vom Un- terofficier abwärts desselben Regiments, welche mit Kinder» beschweret ist, mit jährlichen 20 fl. iS kr. W- W.