Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1821)

CAVALLERIE

446 Stiftungen. Stiftung des Hauptmanns Kappel. Das Recht hierzu vorzuschlagen, besitzt das Niederöst. Gene­ral-Commando. Sie ist für krüppeihaftc, oline ihre Schuld verarmte Personen ohne Un­terschied des Geschlechtes und des Militär- oder Civilstandes gewid­met; nur hat bey gleicher Dürftigkeit eine Person des Militärstan­des den Vorzug. Der Stiftungsgcnuis besteht für zwey Köpfe in jähr­lichen 65 fl. W. W* für jeden derselben. Stiftung des Artillerie- Obersten v. liöchl. Verwaltet durch die Niederöst. Landes-Regierung. Für drey arme den Wissenschaften und Künsten sich widmende Kinder von Kriegskanzley-Beamtcn, zu jährlichen ioo fl. für jedes. Stiftung des F. JM. L. Baron Levenehr* Das Benennungsrecht besitzt das h. h. General - Commando in Böhmen. Die Widmung ist für einen Invaliden des k. k. Dragoner-Regiments Nr. 4 mit jährlichen 6o fl. W. W. nebst Natural-Deputaten auf dem Gute Hollowaus in Böhmen. Stiftung des Anton Isidor Fürsten zu Lobhowitz* Die Verleihung geschieht nach dem Ableben des Feldmarschalls und HKR- Präsidenten, Carl Fürsten zu Schwarzenberg, durch den jeweiligen commandirenden Generalen in Böhmen. Die Widmung ist, von den Zinsen pr. jährlicher 120 fl.W. W. zwey bis höchstens drey solche Soldaten vom Unterofficier abwärts zu bethei- len, welche in der Schlacht von Leipzig i8i3 sich ausgezeichnet, und hierauf invalid geworden sind, und wenn einst keine Invali­den dieser Classe vorhanden seyn werden, für Kinder solcher Inva­liden , die sich im Dienste ausgezeichnet haben, alsBcytrag zur Er­ziehung. Die Geeigneten können öfter bethcilet werden.

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