Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1820)

CAVALLERIE

Stiftungen. 447 Es erhalten daraus 5 solche Officierc jährlich 3oo fl. IO ---- ---- ----- 200 ---­i5 — — — ioo — W. W., und nach ihrem Tode treten ihre Witwen in denselben Genuf*. Stiftung des Bürgers Philipp Gruics. Der Erzbischof und Metropolit in Karlowitz hat das Verlei« hungsrecht. Die Zinsen von dem Stiftungs-Capital pr. 3y3d fl. sind für stu­dierende Jünglinge griechisch- nicht unirter Religion gewidmet. Stiftung des Hauptmanns Kappel. Das Recht hierzu vorzuschlagen, besitzt das Niederost. Gene- ral-Commando. Sie ist für krüppelhaflc, ohne ihre Schuld verarmte Personen ohne Un­terschied des Geschlechtes und des Militär- oder Civilstandes gewid­met; nur hat bey gleicher Dürftigkeit eine Person des Militärstan­des den Vorzug. Der Stiftungsgcnufs besteht für zwey Köpfe in jähr­lichen 65 fl. W. W. für jeden derselben. Stiftung des Artillerie-Oh ersten v. KÖchl. Verwaltet durch die Niederost. Landes-Regierung. Fűi drey arnic den Wissenschaften und Künsten sich widmende Kinder von Kricgskanzley-Beamten, zu jährlichen IOO 21. für jedes. Stiftung des F. Dl. L. Baron Levenehr. Das’Renonnungsrecht besitzt, das k. k. General-Commando Böhmen. Die W idmung ist für einen Invaliden des k. k. Dragoner-Regiments Nr. 4 mit jährlichen 6o fl. W. W- nebst Natural-Deput.at»n auf dem GtU$ Hallowaus in Böhmen.

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