Militär-Almanach 23. (Wien, 1813)

m ehrbesagter Su p plicant in n, oder ihren Erben und Nachkommen, unnachlässig zu bezahlen verfallen seyn solle, hiermit ernstlich und wollen, dass weder ihr, noch einiger aus euch selbst, oder Jemand von euertwegen, obgenannten Militär - Almanach in­nerhalb den bestimmten zehen Jahren nachdrucket, distrahiret, umtraget, oder verkaufet, noch auch solches andern zu thun gestattet, in keiner! ey Wei­se , alles bey Vermeidung Unserer kaiserlichen Un­gnade , obangesetzter Poen, und Verlierung dessel­ben euren Drucks , den vielgemeldete Calharina Gr äffer, dersel- en Erben und Nachkommen, oder deren Befehlshaber mit Hülfe und Zuthun eines jeden Orts- Obrigkeit, sogleich aus eigener Ge­walt , ohne Verhinderung männiglichs, wo sie der­gleichen ley euch, oder einen jeden finden werden, zu sich nehmen, und damit nach ihren Gefällen handeln, und thun mögen, jedoch solle sie Suppli- cantinn schuldig und gehalten seyn , bey Verlust dieser Unserer kaiserlichen Freyheit, die gewöhnli- lichen achtzehn Exemplarien von diesem Werke, zu Unserm kaiserlichen ReichshoJrathe einzulie­fern , und dieses Unser kaiserliches Privilegium andern zur Warnung, dem Werke vorandrucken zu lassen. Mit Urkund dieses Briefes , besiegelt mit Unserm kaiserlichen anhangenden Insiegel, der gegeben ist, zu Salzburg, den dritten Tag, Monaths November, nach Christus, Unsers lie­ben Herrn und Seligmachers, gnadenreichen Ge­burt, im uchtzehenhundert und vierten, Unserer Reiche, des römischen, wie auch des hungarischen und böhmischen , im dreyzehnten Jahre. FRAIN'Z, (L.S.J Vt. F. zu Colloredi» Mansicld. Ad Mandat. Sacra; Cccs. Majest. propr. Ignaz v.Hofmann.

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