Militär-Almanach 3. (Wien, 1792)
VI. Anhang
233 2. Allerhőchíles Handfehreiben an Se. kön. Hoheit, den Erzherzog Franz, zu Bewirkung einer Unterfuchung des Militärfyitems. o, bwohl Ich gleich bey dem Antritt Meiner Regierung Mir es zu einem eigenen Gefchäft machte, das Militaire (als einen fo nothwendigen und wichtigen Tlieil des Staatskörpers) in feiner Ordnung zu erhalten, und in die- fer Abficht unter dem 24Íten Jänner die-! fes Jahrs, eine befondere Verordnung an den "Hof-Kriegsrath erlaifen habe; fo finde Ich gegenwärtig nach Umitän- den, und fo viel es Mir die Zeit der übrigen Gefchäfte geitattet, um fo mehr für nothwendig, Meine Meinung be- ftimmter und näher bekannt zu machen , als Ich Mich überwiefen, dafs der gute Wille in der Armee beitändig jener ilt, der die ausgezeichneten Ver-