Militär-Almanach 2. (Wien, 1791)

V. Ehrenzeichen für die obligate Mannschaft

174 Ehrenzeichen. feine vorige Dienfileißung zurücktritt i fo bekommt er nebft der Löhnung von feiner Charge auch die vorige Zulage , bis er wieder in die Invaliden - Ver- forgung , und den allda fefigefetzten Genufs gelangt. XV. Setzt (ich einer von denjenigen, welche das Ehrenzeichen haben , in den Fall , wegen was immer für ei­nes begangenen wichtigen Verbrechens kriegsrechtlich beurtheilt, und befiraft zu werden, fo iß die Denkmünze einem iolchen abzunehmen , und er verliert ianbey hoch die darauf verwilligten an­deren Vortheile. XVL Wer immer feine Denkmünze ver­kauft, oder verfpielt, wird derfelben, und der ihr mitangehefteten übrigen Vortheilen verlußiget.

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