Marisia - Maros Megyei Múzeum Évkönyve 34-35/3. (2015)

Dorin-Ioan Rus: Regionalgeschichten des Waldes in Rumänien

Marisia XXXIV-XXXV Rumänien206, hebt die Rolle des Waldes in der allgemeinen wirtschaftlichen Geschichte hervor207, und schlägt als Arbeitsmethode208 die räumliche Begrenzung seines zu erforschenden Gebietes vor. Das selektierte Gebiet war das forstliche Territorium der siebenbürgischen Westkarpaten (Apuseni-Gebirge), das er kurz unter der Berücksichtigung der geographischen Beschaffenheit beschrieb.209 Im ersten Kapitel wurde die Situation der Wälder und ihre Ausnutzung vor 1848 dargestellt und analysiert.210 Zuerst wird das Problem der Ausdehnung211 der Wälder und der Besitzverhältnisse212 präsentiert. Dann folgt eine Beschreibung der Betriebsart auf dem staatlichen Fiskus213, in dem er die Sparmaßnahmen214 der 206 Der Verfasser erwähnt die Abhandlungen von C.Giurescu, St. Retegan, I. Saizu, St. Imreh, H.H.Stahl, G. Botez, D. Moldovan, I.Dräcea (Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor, S.11), es fehlen aber die grundlegenden und bahnbrechenden Arbeiten von G.A. Schuller, E. Zaminer, J.Binder, O.Witting und R. Rosier. 207 Hier ist der Zusammenhang zwischen Landwirtschaft und Waldwirtschaft erwähnt; der Verfasser meinte, dass die Ausbeutung des Waldes in Verbindung mit den Transportverhältnissen stehe (Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor S.8-9). 208 Der Verfasser zeigte die Notwendigkeit von Fallstudien, mit deren Hilfe die Waldwirtschaft kleiner Gebiete in einem jeweils begrenzten Raum analysiert werden können, oder Studien, die sich auf bestimmte Themen konzentrieren, wie die Entwicklung der Betriebsart, die Entwicklung der Besitzverhältnisse in Bezug auf den Wald, die technischen Ausbeutungssysteme, die Wechselbeziehungen zwischen der Waldwirtschaft einerseits und der Landwirtschaft und Industrie andererseits aus einem historischen Gesichtspunkt, der Anteil, den soziale Schichten an der Ausbeutung des Waldes haben innerhalb der sozialen Struktur des Landes, die verschiedenen Branchen der Waldwirtschaft, die Verwendung des Holzes in weiteren Zweigen der Industrie usw. Er hatte sich für die erste Variante entschieden, da die Forschung in einem begrenzten Raum vor allem eine argumentierte, tiefe und reale Darstellung der historischen Wirklichkeit erlaube. (Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor S. 12-13) 209 Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor, S.14-16. 210 Ebenda, S. 19-48. 211 Angaben bezüglich der Ausdehnung der Forste in Siebenbürgen fehlen bis zum Mitte des 19. Jhdts, es wird akzeptiert, dass die Wälder in der ersten Hälfte des 19. Jhdts ungefähr 4,5 Millionen Joch der Gesamtfläche Siebenbürgens bedeckten. Im Apuseni-Gebirge seien es um 1,5 Millionen Joch gewesen (Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor, S.19). 212 Im Apuseni-Gebirge, wie in ganz Siebenbürgen galt am Anfang das gemeinsame Eigentumsrecht, das den Dorfeinwohnern die unbeschränkte Nutzung des Waldes erlaubte. Die Waldungen waren ein Hindernis für die Ausdehnung des Ackerlandes in den Ortschaften, die am Rande des Gebirges lagen, weswegen sie abgerodet wurden. Diese Rechte blieben im Apuseni-Gebirge auch dann noch gültig, nachdem die Wälder an die Karlsburger oder Nagyvarader Bistümer oder anderen Eigentümern abgegeben wurden. Das Nutzungs- und Besitzrecht wurde um Mitte des 16. Jahrhunderts festgestellt und blieb bis zur Revolution des Jahres 1848 gültig. Das Eigentumsrecht schloss aber nicht das Nutzungsrecht des Bauern aus, was bedeutet, dass der Adel kein absolutes und vollständiges Eigentumsrecht auf den Wald hatte. In der ersten Hälfte des 19. Jhdts gehörten die Waldungen der siebenbürgischen Westkarpaten zu den fünf großen Domänen: dem griechisch­­katholischen Bistum von Nagyvarad, dem römisch-katholischen Bistum von Nagyvarad, der Familie Banffy, dem adeligen Kommpossessorat von Valeni und dem Fiskus (Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor, S. 20-21). 213 Die Waldwirtschaft der Apuseni-Gebirge diente dem Bergbau und den dort angelegten Öfen. Der Gewinn an diesen Bergwerken war ein Ziel des Kameralismus. Gemäß des Urbarialgesetzes des Jahres 1766 mussten die Einwohner der Bergwerksgebiete das Holz hauen und transportieren und für die Schmelzanlagen große Menge Holz verkohlen (Vgl. Csúcsúja: Istoria pädurilor, S. 22-26). 214 Als Holzsparmaßnahmen nannte er die Einstellung der Waldhüter (ihre Bedeutung wuchs bis zum Ende des 18. Jhdts dermaßen an, dass für sie eine selbstständige Direktion innerhalb des Bergamts geschaffen wurde). Es wurden neue Schmelzöfen eingeführt, die weniger Holz verbrauchten; die Rodungen wurden verboten, das Brenn- und Bauholz konnte nur mit Erlaubnis und gegen eine Taxe

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