Marisia - Maros Megyei Múzeum Évkönyve 11-12. (1981-1982)

II. Istorie

402 TRAIAN RUS 12 der Autor zu der Schlussfolgerung, dass das Gesetz zur Bodenreform von 1921 für Transilvanien (Siebenbürgen), dank seines demokratischen Charakters, an alle Staatsbürger, unabhängig von ihrer Nationalität, gleich angewandt wurde. Das Gesetz war zum Zweck der Verbesserung der prekären Situation der Bauern herausgegeben worden und es wurde auch im Kreis Mure$-Turda, wie Übrigeins in ganz Siebenbürgen, ange­wandt ohne Rücksicht auf den ethnischen Ursprung, die Konfession oder Muttersprache der Enteigneten oder jener, denen Boden zugeteilt wurde. Auf den enteigneten Landgütern wurde der Boden den Bauern zugeteilt auf Rücksicht auf ihre Nationalität. Die Bodenreform des Jahres 1921 bedeutete keine Übertreibung des Nationalgefühls, sie wurde weder als eine nationale Eroberung ange­sehen, noch als eine Rache die vergangene Ungerechtigkeit und Unter­drückung, die die Rumänen früher erleiden mussten. Der Leitgedanke der Agrarreform war ja gerade, denen den Boden wegzunehmen, die indirekt an der landwirschaftlichen Produktion interessiert waren, um ihn denen zu geben, welche unabhängig von ihrer Nationalität, sich sei­ner Ernte zu erfreuen, indem sie dein Boden bearbeiteten. Dieses Prin­zip des Gesetzes der Bodenreform war im Einklang nicht nur mit dem Beschluss der Nationalversammlung aus Alba Iulia von 1 Dezember 1918, mit dem Willen des ganzen rumänischen Volkes, die Reichtümer des Landes in demselben Masse zu nutzen, wie die anderen mitwohnen­den Nationalitäten, sondern auch mit den Beschlüssen des Vertrags von Trianon.

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