Bendefy László: Mikoviny Sámuel megyei térképei, különös tekintettel az Akadémiai Könyvtár Kézirattárának Mikoviny-térképeire. 1. köt (A MTAK kiadványai 71. Budapest, 1976)

Levelek és dokumentumok Mikoviny Sámuel családjáról és megyei térképeinek keletkezéséről

272 nicht nur vieles zur Erleiterung der alten Zeiten und Geschichten beytragen, sondern auch künftig zu manchen rühmlich und Nützlich vorzunehmen wercken anleitung geben könen, besonders Acht zu haben und nach genauer Übermessung Beitrachtung und überwegung, nach an­zeige der Alten Römischen und Grichischen Scriptorum, wo und was vor Stadt, oder Colonie for (!) Zeiten gelegen, wie solche Situiret, was von Vortheile gehabt, und zu was Ende jedes Werck angelaget und gebraucht worden, zu entdecken und zu Erklären. Diesses wolte Er auch bey den anderen Theilen des Königreich Ungarn beobachten, und so viel als thunlich auch die Sarmatische Gothische und Hunische alterhthümer nicht [3.v] aus der acht lassen. 2/ RESPECTIO PRAESENTIS. In einen jeden District, Comitat und Landschaft, was solche vor Notitiae Dona und Beneficia Laage und Situation, Wälder, Berge,Mineralien und Bergwerke, Flüsse und Passe, hätte oder haben könte: wie solcher formen zu excoliren, in aufnahm zu bringen und endlich am bequemsten und nützlichsten distrahirt werden könten, wie auch dargegen in was vor Sachen jeder Landschaft Mangel leutete, und wie solchen abzuhalten wäre zu beobachten. 3/ RESPECTIO FUTURI: Verspricht obbenmeldter massen, soviehl das Gantze Land in genere, als jeder Landschaft in specie genau zu überschlagen, und anzuzeigen, was darinnen künftig hin, zu des Pub­lici und Privati besten geschehen, und verbessert werden könte, als die Vermehrung und Melioration der Grund Stücken, ausdrückerung der Nassen und Wässerung der Dürren Gegenden beyschleifung und abwen­dung des Wassers, dessen Schaden und ausgiessung Erbauung der Mühlen und anderen Fabriquen und Maschinen etc. Besonderes aber und vor allen, wie die Communication des Gantzen Landes, und jeder Land­schaft mit sich selbsten und Benachbahrten Provinzen und Gegenden zu Wasser oder zu Lande, angestellet werden könte, dass so wohl dem Publico Camerali und Militari als Privato und Oeconomico, mit leich­ter und bequemeren Communication und Transport, dero angehörden und requisiten genutzet und geholfen werden möchte. Wie Itero - jeder Lands Herr, und durch was vor einen Weg, die besitzende Naturalia und Materialia seiner Herrschaft mit Nutzen verschliessen und ein­bringen, und wie hinwindet um die abgehende Sachen beyschafen könte. Andere noch mehr hier nicht benändten, und erst in wercke selbsten vorkommende Gelegenheiten zu geschweigen. [4.r] Obwohlen dieses werck, vielleicht nicht nur Gross und weiter schichtig zu sein,sondern auch dessen ausführung grosse Unkos­ten zu erfordern scheinet, wen solches nur Allerhöchsten Örthen aprobiret, und dem Vorbringer Allergnädigst einbefehlen wird, ver­spricht solcher ferner, so wohl dessen Möglichkeit und Thunlichkeit vorzustellen, und die Effectuatio über sich zu nehmen, als auch Mitteln und Wege anzuzeigen, wie solches nach und nach wo Gott Zeit und Kräfte dar zu verleihet, in respective kurtzer Zeit, und ohne besondere agravio des aerarii, mit leidentlichen Kosten in Standt gesetzet werden möchte.

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