Bendefy László: Mikoviny Sámuel megyei térképei, különös tekintettel az Akadémiai Könyvtár Kézirattárának Mikoviny-térképeire. 1. köt (A MTAK kiadványai 71. Budapest, 1976)
Levelek és dokumentumok Mikoviny Sámuel családjáról és megyei térképeinek keletkezéséről
270 erfördern, als auch die junge Leüth zu unterrichten und in der Praxi zu exerciren. Wenn er aber keinen darzu tüchtige Leüthe darunter findet, soll er keines wegen obligirt seyn, einige davon mit sich auf die Reise zu nehmen, wohl aber bey Ausarbeitung der Carten, allen die Lust darzu bezeugen werden, nicht nur freyen Access, sondern auch gründlichen Unterricht davon geben. Damit aber mit diesen zum allerhöchsten kayserlichen königlichen diensten gewidmete Carten kein Handel und Unterschleiff geschehen möchte, solten solche unter grosser Straff niergends anders, als unter seiner eigenhändiger Unterschrift mit Anmerkung von wem sothane Karten gemacht worden passiret und gelitten werden. Nach geseheneren allergnädigster applacidation müsste Er darüber kayserliches und königliches Patent empfangen und dieser allerhöchsten kayserliche königliche Wille durch das Consilium locumtenentiale Reigum den Comitatern publicirt und recommendirt werden. [2.r] Der Kayserliche Königliche Ingernieur Obrist Wacht Meister und in demm Nieder Ungarischen Berg Städten Vorsteiter Cameral Geometrea Samuel MIKOVINY, stellt allerunterhänigst vor, was machte Er bereits 20 Jahren, aus eigenen Trieb, und wahren Patriotischen Eifer seinen Vaterlande nützliche dienste zu leisten, das ganze Königreich Ungarn Geometrisch auszumessen, dessen Täge aus Astronomischen Observationen zu determiniren, und jedes Comitat in einer accurate Carte entwerfen, worinen alle Städte Schlösser Dörfer Praedia Gebürge Hügel Thäler Felder Flüsse Teiche moraste Landstrassen Passe Brücken Wege und andere Laagen, und merkwürdigkeiten, nach wahrer Situation und Mässe solten Vorgestellet werden sich vorgenohmen:So das dergleichen Carten vornehmlich denen Hchen Dicasteriis, bey vorfallenden Gelegenheiten, zur Gründlicher Information und respective Direction dienen konten als: 1) In MILITARI in Kriegs und Friedens leiten, die Situation des Landes vorn Augen zu haben, dernach die Kriegs Operationes anzustellen, uns so wohl eigenen Dessain desto füglicher auszuführen, als die feindliche zuverhindern. 2) In COMISSARIATICIS besonders die March Routen gebührend zu regulieren, dass solche weder den Kriegs, noch Landes-Mann beschwerlich fallen, und nach Umständen des Allerhöchsten Diensten Bequemer, Sicherer, oder Geschwinder befördert werden sollt en, wie auch die dislocation entfernung und Communication, der Einquartirten Trouppen zu wissen und zu ersehen. 3) In CAMERALIBUS nebst Vorstellung der Laage und weiter derer zur wissen nöthigen Oertern, wir in jeden Fall die Transportierung, der Cammer Güther, und Naturalien, als Saltzes, Getreides, Mineralien, Victualien, Bau und andere Materialeen, mit Nutzen Erspahrung und Sicherheit einzurichten Erfördern und zu erhalten wäre;