Miklós Kásler - Zoltán Szentirmay (szerk): Identifizierung der Skelette von Angehörigen des Arpadenhauses in der Matthiaskirche. Unter Verwendung von historischen, archäologischen, anthropologischen, radiologischen, morphologischen, Radiokarbondatierungs- und genetischen Daten (Budapest, 2021)

2. KAPITEL – Historischer Hintergrund

Trotzdem musste ein gutes Jahr vergehen, ehe sich die Regentschaft des blinden Königs festigte. Der Koloman-Zweig hatte noch immer genügend Kraft, um Boris gegen Béla den Blinden nach Ungarn zu ru­fen. Dieser Boris war ein Sohn von Koloman dem Buchkundigen aus zweiter Ehe, dessen Abstammung jedoch zweifelhaft war, da Koloman seine neue Gattin Euphemia gerade nach Kiew heimschickte, da er sie beim Ehebruch erwischt hatte: Boris wurde bereits am Hofe seines Großvaters mütterlicherseits, Wladimir Monomach, dem Großfürs­ten von Kiew (1113-1125) geboren. Ein interessanter Aspekt ist, dass Boris nach Saul bereits der zweite tatkräftige Mann war, der die Kö­nigsmacht gegen Béla den Blinden nicht gewinnen konnte. Im Falle von Béla II. wird die Auffassung der legitimierenden dynastischen ungarischen Politik deutlich: ein blinder Mann behält durch die Un­bestreitbarkeit seiner Blutlinie zum Arpadenhaus seinen tatkräftigen Gegnern gegenüber die Oberhand, die entweder nicht durch männ­liche Abstammung zur Dynastie gehören (Saul) oder von denen man dies kaum glauben kann (Boris) (Kristö-Makk 1995). Dieses Phäno­men bekommt in Verbindung mit der genetischen Untersuchung der Knochen von König Béla III. bzw. mit den urgeschichtlich relevanten Ergebnissen noch eine wichtige und positive Rolle. Unabhängig davon war Béla II. logischerweise bei der Lebens­führung und hauptsächlich bei seiner Herrschaftsführung auf Hilfe angewiesen: die stärkste Stütze seiner Regentschaft waren Königin Ilona, deren Bruder Belos sowie der aus treuen Adeligen bestehende Königliche Rat. Die Herrschaft und das Familienleben von Béla dem Blinden ist gleichermaßen als erfolgreich anzusehen, doch konnte er seine persönliche Tragödie, das Erleiden seiner unschuldig erlittenen Blendung im Kindesalter, nicht verarbeiten, weshalb er dem Alkohol 48

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