„Stephan Dorffmaister pinxit”. Dorffmaister István emlékkiállítása (Zalaegerszeg, 1997)

Buzási Enikő: Die Bildnisse und Auftraggeber Dorffmaisters

Sopron nieder, denn seine erste Gattin verstarb 1764 bereits in der Stadt. Ein Jahr darauf heiratete der Graf die Baronin Éva Meskó - verwitwete Gräfin Bartalotti und d'Herbeville -, die damalige Eigentümerin des Zichy-Meskó-Palastes. Nach dem Tod der Gräfin (1772) verließ er den Palast seiner Gattin und erwarb 1774 den Palast unter Nr. 3 der Klostergasse, der von nun an ein Zetrum des gesellschaftlichen Lebens von Sopron sein sollte: Dort wurden die vornehmsten Bälle der Stadt veranstaltet {Csatkai 1936, 70-72; Csatkai 1956, 209). 1776 pachtete er das Theater von Sopron für 10 Jahre, und ließ noch im selben Jahr Umgestal­tungen darin vornehmen. Dies geht aus dem Gesuch seiner Erben hervor, die unter Berufung auf die nicht ersetzen Ausgaben ihres Vaters um den Erlaß ihrer Schulden ansuchen. In der Aufzählung der an Handwerker ausgezahlten Posten scheint - als bisher unbekannte Angabe - auch der Name Dorffmaister auf, er erhielt für eine nicht näher bestirnte Arbeit eine stattliche Summe (Archiv­sammlung der Forschungsgruppe für Kunstge­schichte der Ungarischen Akademie der Wissen­schaften, MOL Fürstlich Esterházysche Familie, Schriften der Regenten. Sammlung von A. Valkó, Nr. 7899-7901) In dieser Zeit entstand das Halbfigurenbildnis, das nur über einen Kupferstich bekannt ist. Es gibt keine Angaben darüber, daß Graf von Starhemberg Dorffmaister auch schon zuvor beschäftigt hätte, obwohl ihre persönlichen Beziehungen damals schon nahezu auf ein Jahrzehnt zurückreichten. Der Graf und seine Gattin Éva Meskó standen 1768 bei der Tochter des Malers namens Eva Pate, und er übernahm auch die Patenschaft der beiden anderen Töchter Dorff­maisters in den Jahren 1774 und 1775, nun schon mit seiner Tochter Guidobalda {Csatkai 1968, 40). In einem 1807 angelegten Verzeichnis über die hinterlassenen Bilder des jüngeren Stephan Dorffmaister mit den taxierten Preisen für die Versteigerung ist vermutlich auch ein Exemplar des Porträtstichs erwähnt {Csatkai 1969, 170-171). Da laut Verzeichnis das Bildnis Starhemberg in vergoldetem Rahmen zu den Stücken mit den niedrigsten Preisen gehörte (1 fi.), kann es nicht mit dem originalen Ölbildnis identisch sein. Dasselbe Verzeichnis erwähnt auch ein Bildnis des Grafen Pál Festetich ebenfalls in vergoldetem Rahmen, das mit dem dritthöchsten Preis, 12 fl., angegeben ist. Obwohl dies in der Literatur noch nicht erwogen wurde, kann es nicht ausgeschlossen werden, daß es sich dabei ebenfalls um eine Arbeit des Vaters ­nach dem Preis zu schließen um ein Ölbild ­handelte, da das Sterbejahr des Pál Festetich (1782) der Autorschaft des 1770 geborenen jüngeren Dorffmaisters widerspricht. Unveröffentlicht Siehe Abb. 80. 15. Matthias Paur, Stadtrichter von Eisenstadt 1778 (?) Öl, Leinwand Neusiedl am See, in Familienbesitz Angaben bringen wir mit freundlicher Genehmigung des Besitzers, Nicolaus Titz Inschrift auf dem Zettel in der Hand des Dargestellten: „Perillustri ac Generoso Dno Dno Mathiae Paur Liberae Regiaeq. Civitatis Kis­martoniensis Judici Actualis Merismo Patrono mihi Singulari cum Caldo. (?) Kismartoni." Das Gemälde erlitt in der Gesichtspartie 1945 durch Schwerthieb einen Schaden. Restauriert und dubliert 1953 Hinsichtlich der Autorschaft und der Ent­stehungszeit dieses Gemäldes und seines Pendants stehen uns nur die Mitteilungen des Besitzers zur Verfügung, bezüglich Signatur oder Datierung besitzen wir keine Angaben. Die Bildnisse zeigen aber in der Komposition und in manchen Details überzeugende Übereinstimmungen mit Dorffmais­ters Bildnissen aus den 1770er Jahren. Die Kompo­sition entspricht zum Beispiel fast völlig dem 1775 datierten Bildnis Jakob Kamper, ein Unterschied liegt nur in der Geste der Hand mit dem Brief. (Verzeichnis: Nr. 8) Übereinstimmend sind hinge­gen die in die Hüfte gestemmten Linken, die Gestal­tung der Hand inbegriffen. Links von der Figur stehen auf dem Tisch in beiden Bildern als Hinweis auf die Amtstätigkeit das Tintenfaß und die Gänse­feder. Darüber hinaus zeigen die Gesichtszüge und der Gesichtsausdruck merkwürdige Übereinstim­mungen, obwohl die Identität beider Personen durch Inschriften bezeugt ist. Im Fall von Paur ist es ein der Amtssprache entsprechender lateinischer Text, dessen Schriftbild zwar etwas von der Kalligraphie von Dorffmaisters bekannten lateinischen Beischrif­ten (Christus am Kreuz, 1785, Dekoration in der Kirche von Zics, 1790) abweicht, aber die ungelenk geformten Finger, die den Brief halten, sind wiederum von dem Bildnis Szalay aus der Zeit um 1773 bekannt. (Verzeichnis: Nr. 5) Die Lebensdaten des Dargestellten in goldverschnürtem braunem Mantel sind nicht bekannt. Laut Mitteilung der Nachkommen stammt die Familie aus Frankreich. Literatur: Galavics 1965, 229; Csatkai 1968, 257. 170

Next

/
Thumbnails
Contents