A Veszprém Megyei Múzeumok Közleményei 18. (Veszprém, 1986)

Szántó Imre: A balatoni várak övezete a dunántúli védemi rendszerben (1541–1690)

Hauptkapitänsorgan. In Transdanubien gab es anfangs nur ein Hauptkapitänsorgan. Später jedoch im Jahre 1556 hat man dieses in zwei geteilt: das Hauptkapitänsorgan zwi­schen der Donau und dem Balaton, dessen Hauptsitz in Győr war, und das Hauptkapitänsorgan zwischen der Drau und dem Balaton mit dem Hauptsitz Kanizsa. Die Burgen entlang des Balatons gehörten alle zu dem Győr-er Organ, also zu dem ,JJauptkapitän zwischen der Donau und des Bala­tons". In der zweiten Hälfte des XVI-ten Jahrhunderts wurde die Verteidigungslinie zwischen der Drau und des Balatons sogar zweimal geändert und zwar nach 1566, als Szigetvár und die kleineren Grenzwachhäuser gefallen sind, wurde sie weiter nach Westen verschoben. Mit dem Jahre 1566 nahm eine Zeitperiode in der Geschichte der Balaton-Umgebung ein Ende, die voll Schrecken, Leiden und Zerstörung war. Das Jahr 1566 wird nicht nur deshalb für einen Wendepunkt zwischen 1541 und dem Fall von Szigetvár gehalten, weil der letzte grosse Kriegszug des Sultans Sulejman die tür­kische Gefahr näher brachte, sondern auch deshalb, weil sich nach der Rückeroberung von Veszprém (1566) die Richtung der türkischen Angriffe, die bisher von Osten kamen, von dem Balaton-Oberland nach Süden verschoben hat. Die Türken haben sich im südlichen Teil des Komitats Zala festgesetzt und damit den sehr wichtigen Weg zwischen Devecser - Keszthely - Kanizsa abgeschnitten. Nachdem der Feind die zur Burg Kanizsa gehörende Region verwüs­tete und auch die umgebenden Schlösser und Bretterzaumbe­festigungen eingenommen haben, wurde im Jahre 1600 auch die Hauptburg Kanizsa besetzt. Im Jahre 1601 ist es jedoch gelungen, die Burg Kiskomárom zu befreien, die kann die Rolle von Kanizsa übernahm. Solang Kanizsa sich halten konnte, waren die Burgen in Süd-Zala und Komitat Vas von nicht all zu grosser Bedeutung. Aber am Anfang der 1600 Jahre wurde es drin­gend, auch die Gebiete unter der Raab zu befestigen. Im Laufe einiger Jahrzehnten kam ein neues Grenzgebiet, die neue, nun schon die dritte Verteidigungslinie zustande. Jetzt fiel die Last der Verteidigung auf die sog. Grenzhäu­ser gegenüber Kanizsa mit dem Sitz Kiskomárom, dem „sich auf der höchsten Spitze befindlichen Grenzplatz". Die Grenze der eroberten Landesteile erstreckte sich süd­westlich von Veszprém am Nordufer des Balatons von Keszt­hely - über Zalavár - bis Kiskomárom, bald vom Einsprung in Kiskomárom, ungefähr in der Mitte des Komitats Zala südwestlich in Richtung Muraköz. Kanizsa ragte wie ein Keil in die Zala-er Grenzplätze hinein, die einander so nahe waren, dass - nach der Beschreibung von Evlia Tschelebi - sogar das Hahnenkrähen hinter den feindlichen Linien zu hören war. Die Landstädte neben den Grenzburgen können rechts­mässig in zwei Gruppen geteilt werden. In die erste Gruppe gehören die Landstädte, die neben den Grenzburgen lagen, wo der König die Burg von dem Besitzer übernahm, und sie der Verteidigungslinie angeschlossen hat. In diesen Landstäd­ten verminderte sich in grossem Masse die Macht der Grund­herren. Die Burgkapitäne haben sich allmählich all die Rechte, die früher die Grundherren der Landstädte hatten, angemasst und diese geübt: sie haben die Zollgebühre auf den Märk­ten der Landstädten eingenommen, übten in der Gegend das Recht auf Jagd und Fischerei, und haben den Nutzen der Gaststätten und Fleischereien an sich genommen. Mit einem Wort, sie haben sich die kleineren königlichen Nutzmissung­srechte, die den Grundherren gebührten, und auch selbt die Grundherrenrechte angeeignet. Das war der Fall auch im Komitat Zala, in Egerszeg, Keszthely, Kiskomárom und Tihany, wo die Burgkapitäne immer mehr die Grundherren­Rechte ausübten. Anders gestaltete sich das Schicksal der Landstädte dort, wo die in der Nähe liegenden kleineren Burgen auch Glieder der Verteidigungslinie waren, aber sie wurden nicht zu kö­niglichen Burgen sondern blieben im Eigentum des Grund­herren. Hierher gehörten im Komitat Zala Szentgrót, Sümeg, Tapolca, Nagyvázsony, Alsólendva, Csáktornya, Kapornak, Lenti, Lövő', Zalavár und Tűrje. Diese Grenzorte des Komitats Zala waren im allgemeinen schwach, deshalb hat man die Hostaten zu Festungen ausge­baut, um den Angriffen der Türken wiederstehen zu können. Die türkischen Kriege haben den zweizeiligen Stadtbau kon­serviert, ausserhalb der inneren Burg befanden sich Sied­lungen mit viel primitiveren Umzäunungsformen (z. B. in Lenti, Szentgrót, Egerszeg, Keszthely, Tűrje u. s. w.). Den Wohnort der am Fuss der Burg hausenden und Militärdienst leistenden „freien Burschen" (Hajdu's) nannte man nicht „äussere Burg", sondern „innere Stadt" (suburbium). In die­sen Landstädten hat man die mit Gewehr dienenden „Hos­taten" von den Urbardienste leistenden Periferienbewohnern unterschieden. Die Einwohner der ausser der Bretterzo­umbefestigungen liegenden „Zivilstadt" haben im wahre Sin­ne des Wortes nur geschuftet, Steuer gezahlt, da sie keinen Wehrdienst geleistet haben. Nachdem Kanizsa in die Hand der Türken gefallen war, haben die Zala-er Grenzburgen gemeinsam standhalten müs­sen, jetzt war die Aufgabe dieser Verteidigungslinie in Trans­danubien das Zala-Tal, d. h. die Wege nach Kärtnen, Steier­land und Wien abzuschliessen. Je eine Burg mit ihren weni­gen Soldaten konnte keine selbstständige Aktion führen, aber durch Zusammenarbeit, geschickte Aufklärungstätigkeit der Bewohner mehrerer Burgen konnte es zu erfolgreichen Ak­tionen kommen. Die Einwohnerschaft der präsidialen Landstädte be­standen in den türkischen Zeiten aus drei Elementen: aus dem „kriegführenden Volk", dem Bürgertum und aus den mit den Urbardienstlcistungen belasteten (bürgerstädtischen) Hörigen. Die bezahlten („registrierten") Soldaten und die nur zum Wehrdienst verpflichteten freien Burschen (Hajdu's) haben die Streitkraft der Burg, die Bewohner der Burg ­samt dem Bürgertum der Landstadt - die Einwohner der Hostat dargestellt. Die Bauernsoldaten, die vorher Leibeigenen waren, mussten für ihr Grundstück - wenn sie eben kein Wehr­dienst leisteten - nur einen geringen Teil ihrer früheren Verpflichtigungen und Dienstleistungen dem Staat und dem Grundherren gegenüber erfüllen. Ihr Platz in der Feudal­ordnung kann als „gegen Kriegsdienste erhaltener Freibauer­Zustand" betrachtet werden. Die Freiheiten, die das Volk der präsidiaten Landstädte in Transdanubien gewonnen hat, also freie Bodenbenutzung, Recht auf Verkauf von Wein, Salz und Fleisch und vor allem die Freiheit von den Dienst­leistungen dem Grundherrn gegenüber, waren die sog. Hajdu­freiheiten . Das Praesidium bedeutete, dass an Stelle der bürgerlichen Verwaltung und Gerichtsordnung eine rein militärische trat. Die Gemeinschaft der Praesidiums nannte man offiziell „das Heer", die Stellen des Stadtrichters und des Stadtno­tärs hat der Heeresrichter und Heeresschreiber eingenommen. Von dem Militärgericht konnte man beim Kapitän appelie­ren, von dort beim Grundherrn. Die Bewohner der Grenzbur­gen lebten in einer wahren Gemeinschaft. Das Kriegsvolk der fünf kleinen Grenzhäuser am Balaton - Tihany, Szigliget, Keszthely, Vázsony und Csobánc - haben zusammen eine Gemeinschaft gebildet (communitas quinque Castellorum Balatoniensium). Die Grenzburgbewohner bekamen ihreh Lohn meist verspätet, oft mit grossen Aussetzungen, es kam sogar vor, dass sie Jahre hindurch ohne Sold dienten. In tausenden von Briefen, Gesuchen und anderen Schriften klagte man über diese Zustände, über das ewige Frieren und Hungern. Be­sonders im XVII ten Jahrhundert wurde dies zu Massener­scheinung, aber die ersten Zeichen dafür zeigten sich auch schon in der zweiten Hälfte des XVI-ten Jahrhunderts, so dass die Burgbewohner gezwungen waren die Felder zu be­bauen, sie haben sich vom Besitz des Burgherrengutes Felder, Grundstücke ausgesondert und Weingärten enteignet. Im 301

Next

/
Thumbnails
Contents