A Veszprém Megyei Múzeumok Közleményei 6. (Veszprém, 1967)

Tóth Sándor: XIII. századi építőműhely Veszprémben

Eine Bauhütte des 13. Jahrhunderts in Veszprém Eine kleine Gruppe von Werkstücken aus der spätro­manischen Periode im Lapidarium des Museums von Vesz­prém lenkt die Aufmerksamkeit durch die vollkommene Übereinstimmung der Profilausbildung und Abmessun­gen auf sich. Die Steine sind — bis auf einen — in den letz­ten Jahren zum Vorschein gekommen. Unter ihnen sind vier Stücke am charakteristischsten: zwei Doppelkleeblatt­bogenstücke aus hellgrauem Kalkstein, je aus einem ge­meinsamen Fuss emporwachsend, sowie zwei geformte Qua­dersteine aus rotem Sandstein, die den Zwischenraum der sich verästelnden Bogenstücke ausfüllen. Diesen schlies­sen sich drei weitere Steine an, wo die Eckprofilierung des Kleeblattbogens geradlinig erscheint, die Annahme recht­fertigend, dass sie zu dem den Bogen unterstützenden Ver­tikalglied gehörten. Die Steine gehörten zweifellos zu ein-, zwei- oder mehr­fach gekuppelten Öffnungen, die an beiden Seiten von — dem Kleeblattförmigen Abschluss entsprechend geglieder­ten — Pfosten begrenzt, während die mittleren Teilungen durch Säulen geschaffen waren. Über dem Abschluss — mindestens an einer Seite der Mauer — zog sich eine poly­chrome Wandfläche entlang. Da die Eckprofilierung bei der Kämpferlinie sich nicht ändert, ist die Wahrschein­lichkeit einer mehrgliedrigen Arkadenreihe gering; die Möglichkeit eines geschlossenen Öffnungskomplexes, der ein-, zwei- oder höchstens dreifach geteilt war, liegt viel näher. Auf Grund der Prüfung von den Oberflächen, Abmessun­gen usw. der verschiedenen Bestandteile stellt es sich her­aus, daß hinsichtlich der Öffnung auch andere, unbekannte Glieder in Betracht gezogen werden müssen. Es ist sehr wahrscheinlich, daß diese aus der Wandfläche vorspringen­de Stützen waren, die das öffnungskomplex flankierten, und die mit der Wandflucht zusammenfallenden Flächen der mit Eckprofilierung versehenen Laibungssteine zum Teil verdeckten, während das freigelassene Stück ebenso breit war, wie die an den Doppelbogenstücken ausgear­beiteten ähnlichen Streifen. Neben der Eckprofilierung lief also ein Streifen von gleichmässiger Breite entlang; beide zusammen bildeten die unmittelbare Umrahmung der Öffnung. Das Vorkommen der vorspringenden Stützen gibt dazu Anlaß, eine gewisse Jocheinteilung vorauszuset­zen. Die Ausgestaltung der Doppelbogenstücke lässt keinen Zweifel darüber, dass die Öffnungen niemals schließbar waren, und ihre unmittelbare Umrahmung nach innen und nach außen identisch war. Weitere Elemente der Rekonstruktion können nur hypo­thetisch bestimmt werden. Die polychrome Wandfläche über dem Abschluß läßt es vermuten, das die Öffnungen an einer Fassadenfront ausgestaltet wurden. Da die Abgren­zung solcher (polychromen) Wandflächen durch lauter Bogenlinien schwer vorstellbar ist, liegt die Annahme vor, die Flankierstützen der Fassade waren nicht durch Bögen verbunden, sondern reichten bis zum Gesims des Gebäude­teiles hinauf. Die Oberflächenbehandlung des Sockel­stückes der Laibung läßt vermuten, mit den verspringen­den Stützen sei sowohl innen als nach außen zu rechnen, was wiederum auf ein System mit äußeren Strebepfeilern und innerer Wölbung deutet. Mit Rücksicht auf die be­kannten mittelalterlichen Raumtypen sind daher die Öffnun­gen in erster Reihe als Kuppelfenster eines Kreuzganges oder einer Vorhalle vorstellbar. Die verschiedene Profilführung und somit auch Aufle­gungsfläche der Doppelbogenstücke weist auf zweierlei — durch Doppelsäulen bzw. durch einen Kämpfer und eine einfache Säule verwirklichte •— Unterstützung. Die zwei­erleie Unterstützung innerhalb derselben Einheit ist nur im Falle von viergliedrigen Öffnungen vorstellbar (mittlere Teilung durch Doppelsäulen). In diesem Falle sollte den obenerwähnten Raumtypen gemäß mit einer ungewöhn­lich grossen Jochausbreitung gerechnet werden, wonach es wahrscheinlicher erscheint, daß sich die zweierlei Lö­sungen der Unterstützung innerhalb mehrerer, sich aneinan­der reihenden zwei-oder dreigliedrigen Öffnungen rhyt­misch abwechselten. Auf Grund der ausführlichen Prüfung der Provenienz der Werkstücke sollten die ehemaligen Fenster an der Ka­thedrale, oder an einem davon nördlich gelegenen Gebäude gewesen sein. Obwohl ein Fund von 1907 (ein rund bogi­ges Portal an der Wand des nördlichen Nebenschiffes der Kathedrale, dessen Profil nach der Beschreibung mit der Eckprofilierung der Kuppelfenster übereinstimmt) Anlaß geben könnte, uns die Offnungen in der Mauer des nörd­lichen Nebenschiffes vorzustellen, ist die Wahrscheinlich­keit dafür sehr gering. Ebensowenig kann man über die einstige Vorhalle der Kathedrale, die architektonisch voll­kommen unbekannt ist, Sicheres behaupten. Nördlich von der Kathedrale sollte zunächst das ge­meinsame Kapitelhaus in Betracht gezogen werden, das schon in den 1180er Jahren erwähnt wird und am Ende des 14. Jahrhunderts noch gebraucht wurde. Innerhalb dieses Gebiets wurde im Jahre 1957 die St. Georg-Kapelle frei­gelegt, in der nach dem Bericht von mehreren Urkunden aus dem 14—15. Jahrundert Kapitelversammlungen gehal­ten wurden. Im 18. Jahrundert baute man nördlich von der Kapelle das neue Seminargebäude auf, das vielleicht auch seiner Lage nach als eine Fortsetzung der schon im 13. Jahrhundert neben dem Kapitel fungierenden juristi­schen Hochschule betrachtet werden kann. Nach dem Zeug­nis der letzteren Angaben sollte das in den Urkunden er­wähnte Kapitelhaus wirklich auf diesem Gebiete gestan­den sein. Die sekundäre Funktion der St. Georg-Kapelle weist eventuell darauf hin, daß das Kapitelhaus an einem Kapitelsaal gemangelt hatte, und so auch kein vollkomme­nes Klosterquadrat bildete. Für das mittelalterliche Be­bautsein des Gebiets liefern übrigens die im Keller des ehe­maligen Seminargebäudes befindlichen, sowie die auf der Grabungsfläche von 1957 zum Vorschein gekommenen, wenigstens zum Teil aus dem Mittelalter herrührenden Mauerreste, einen Beweis. 1965 wurde in der Mauer der einstigen Benediktiner­kirche von Tihany ein Stein gefunden, dessen Gliederung und Abmessungen mit denen der Laibungssteine der Kup­pelfenster von Veszprém völlig übereinstimmen. Daselbst wurden in den Mauern des Klostergebäudes Fragmente von Doppelsäulenbasen und einem dazu gehörigen Säu­lenschaft gefunden, deren Abmessungen genau der Aufle­gungsfläche eines Doppelbogenstückes von Veszprém entsprechen. Diese Funde zeugen davon, daß die Vesz­prémer Kuppelfenster —Werkstatt auch in Tihany tätig sein sollte, wo sie — wohl im Kreuzgange des Klosters —in vieler Hinsicht mit denen von Veszprém übereinstimmende Öffnungen anfertigte. Die Kenntnis der Basenfragmente von Tihany ermög­lichte das Verstehen eines kleinen Fragments von Vesz­prém, das ebenfalls einer Doppelsäulenbase gleicher Di­mension, und demnach sehr wahrscheinlich auch den re­konstruierten Kuppelfenstern von Veszprém zugehörte. Die Ränder des Eckblattes an diesem Fragment setzen sich in spiralförmig ausbiegenden, eingeritzten Linien fort, was auch bei den Basen der St. Georg-Kapelle ein charak­teristisches Motiv ist. Daraus kann die unbezweifelbare Folgerung gezogen werden, daß die St. Georg-Kapelle und die Kuppelfenster Werke derselben Bauhütte sind. Die Bauhütte, die an mehreren kleineren Einheiten arbei­tete, scheint im vorliegenden Zeitraum an einer ausgedehn­teren lokalen Bautätigkeit teilgenommen haben. Die kunsgeschichtliche Stellung der Bauhütte hatte in Zusammenhang mit der St. Georg-Kapelle schon Katalin H. Gyürky festgelegt, ohne ihre lokale Bedeutung erkannt zu haben. Auf Grund der jüngst erworbenen Angaben kann ein weiterer Schritt getan werden. Hinsichtlich der ganzen Tätigkeit der Bauhütte kann die Datierung von 180

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