Veszprém kora középkori emlékei (Veszprémi Múzeumi Konferenciák 5. 1994)
Solymosi László: Az Árpád-kori veszprémi püspökök tevékenysége okleveleink tükrében
László Solymosi TÄTIGKEIT DER VESZPRÉMER BISCHÖFE ZUR ZEIT DER ÁRPÁDÉN AUFGRUND IHRER URKUNDEN Die ersten, von den Oberpriestern erlassenen Urkunden in Ungarn stammen vom Ende des 12-ten Jahrhunderts. Vor dieser Zeit haben die Oberpriester höchstens verschiedene Briefe geschrieben. Die Landessynode im Jahre 1100 verlangte von den Oberpriestern eine schriftliche Form, wenn ein Kleriker aus seiner Diözese in eine andere versetzt wurde oder wenn sie einen Boten zu einem anderen Bischof sandten, oder jemanden mit Exkommunikation bedrohten. Diese Briefe gingen im Laufe der Zeit verloren. Über die gerichtlichen Urteile der Oberpriester blieben Dokumente nur dann erhalten, wenn die obsiegende Partei selbst für die schriftliche Ausstellung des Urteils gesorgt hatte. Das Vorleitungschreiben des Oberpriesters geschah nicht in Form einer Urkunde, sondern nur mit einem Siegel. Ein Beweis dafür ist der Siegel des Veszprémer Bistums aus dem 11ten Jahrhundert, (sigillum citationis). Die Oberpriester haben in einer eigentümlichen Weise an der Ausgabe der derzeitigen Urkunden teil-genommen. Veszprémer Daten beweisen eindeutig, daß die Veszprémer Bischöfe allen Kirchengründungen in der Diözese Aufmerksamkeit gewidmet haben und wenn darüber eine königliche oder private Urkunde gefertigt wurde, so haben sie als Verfasser oder Zeuge bei der Ausstellung mitgewirkt. Die erste uns bekannte Bischofsurkunde wurde um die Jahren 1184 vom Veszprémer Bischof János herausgegeben. Mit Ausnahme des ihm folgenden Kalenda haben wir Kenntnisse über die Urkunden aller Bischöfe aus dem 13-ten Jahrhundert. (Róbert, Bertalan, Zlaudus, Pál, Péter Benedek) Von diesen sieben Bischöfen blieben 91 Urkunden, bzw. Briefe erhalten, entweder mit dem vollständigen Text oder in Form von Auszügen, manchmal wurden sie nur erwähnt. Ein Fünftel davon wurde nicht selbst vom Bischof, sondern von anderen Personen - Klerikalen und/oder weltlichen Personen - gemeinsam herausgegeben. Die Letzten informieren mei-stens darüber, in welcher Weise der Bischof an der Landeskirchenpo61