Veszprém kora középkori emlékei (Veszprémi Múzeumi Konferenciák 5. 1994)

Solymosi László: Az Árpád-kori veszprémi püspökök tevékenysége okleveleink tükrében

László Solymosi TÄTIGKEIT DER VESZPRÉMER BISCHÖFE ZUR ZEIT DER ÁRPÁDÉN AUFGRUND IHRER URKUNDEN Die ersten, von den Oberpriestern erlassenen Urkunden in Ungarn stam­men vom Ende des 12-ten Jahrhunderts. Vor dieser Zeit haben die Ober­priester höchstens verschiedene Briefe geschrieben. Die Landessynode im Jahre 1100 verlangte von den Oberpriestern eine schriftliche Form, wenn ein Kleriker aus seiner Diözese in eine andere versetzt wurde oder wenn sie einen Boten zu einem anderen Bischof sandten, oder jemanden mit Ex­kommunikation bedrohten. Diese Briefe gingen im Laufe der Zeit verlo­ren. Über die gerichtlichen Urteile der Oberpriester blieben Dokumente nur dann erhalten, wenn die obsiegende Partei selbst für die schriftliche Ausstellung des Urteils gesorgt hatte. Das Vorleitungschreiben des Ober­priesters geschah nicht in Form einer Urkunde, sondern nur mit einem Sie­gel. Ein Beweis dafür ist der Siegel des Veszprémer Bistums aus dem 11­ten Jahrhundert, (sigillum citationis). Die Oberpriester haben in einer ei­gentümlichen Weise an der Ausgabe der derzeitigen Urkunden teil-ge­nommen. Veszprémer Daten beweisen eindeutig, daß die Veszprémer Bi­schöfe allen Kirchengründungen in der Diözese Aufmerksamkeit gewid­met haben und wenn darüber eine königliche oder private Urkunde gefer­tigt wurde, so haben sie als Verfasser oder Zeuge bei der Ausstellung mit­gewirkt. Die erste uns bekannte Bischofsurkunde wurde um die Jahren 1184 vom Veszprémer Bischof János herausgegeben. Mit Ausnahme des ihm folgenden Kalenda haben wir Kenntnisse über die Urkunden aller Bis­chöfe aus dem 13-ten Jahrhundert. (Róbert, Bertalan, Zlaudus, Pál, Péter Benedek) Von diesen sieben Bischöfen blieben 91 Urkunden, bzw. Briefe erhalten, entweder mit dem vollständigen Text oder in Form von Auszü­gen, manchmal wurden sie nur erwähnt. Ein Fünftel davon wurde nicht selbst vom Bischof, sondern von anderen Personen - Klerikalen und/oder weltlichen Personen - gemeinsam herausgegeben. Die Letzten informieren mei-stens darüber, in welcher Weise der Bischof an der Landeskirchenpo­61

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