Struktúra és városkép. A polgári társadalom a Dunántúlon a dualizmus korában. Konferencia Veszprémben, 1997. október 16-17-én (Veszprém, 2002)

Elit - Sigrid Freisleben: Politische Eliten – der Gemeinderat von Wiener Neustadt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert

bild. Für die überwiegend ländliche Umgebung war Wiener Neu­stadt wiederum auf Grund seiner zahlreichen städtischen Funk­tionen ein wesentliches Zentrum, so als Markt- und Handelsplatz mit einer Sparkasse, als Behördenzentrum mit Bezirks- und Kreis­gericht sowie Bezirkshauptmannschaft, mit zahlreichen Schulen, Ausbildungsstätten und kommunalen Einrichtungen wie z. B. dem Krankenhaus. Als „zweitgrößte Stadt des Kronlandes" 6 nach der Residenz sah sich Wiener Neustadt gezwungen, moderne Stan­dards und Technologien einzuführen. Auch das Vorbild anderer Provinzstädte der Monarchie wirkte sich dabei aus, wobei politi­sche und nationale Motive zunehmend an Bedeutung gewannen, weil man als „deutsche Stadt" nicht hinter einer anderen Nation zurückbleiben konnte. Doch auch die personelle Zusammen­setzung der Gemeindevertretung besaß einen wesentlichen Stellen­wert, da die Wahrung von Standesinteressen und persönliche Un­stimmigkeiten zwischen einzelnen Mandataren die Durchführung kommunaler Projekte beeinflußten. Ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Einführung ent­sprechender Standards war die finanzielle Frage, die eine rasche Durchführung sehr oft behinderte. Hier füngierte die Sparkasse meistens als Kreditgeberin und finanzierte viele Gemeindeprojekte, wobei ebenfalls die personelle Verflechtung von Gemeindevertretung und Sparkassenvorstand eine bedeutende Rolle spielte. 1850 fanden die ersten Wahlen für die Gemeindevertretung nach dem provisorischen Gemeindegesetz vom 17. März 1849 statt. 7 In drei Wahlkörpern wurden 30 Gemeindeausschüsse gewählt, von den Gewählten hatte rund ein Drittel bereits vor 1850 eine städtische Funktion ausgeübt. Bei der beruflichen Zusammensetzung des Gemeindeaus­schusses 8 fällt die starke Dominanz von je neun Gewerbetrei­benden bzw. alleinigen Realitätenbesitzern und Privatiers auf (vgl. Tabelle 1). „Altstädtisches" und „altständisches" Bürger-Ver­ständnis mit seiner Verkuppelung von Hausbesitz 9 und einem ge­wissen Vermögen 10 spielte offenbar noch immer eine große Rolle. 11 Die Gewerbetreibenden stellten auch unter den Gemeinderäten (je ein Bäckermeister, Seifensieder, Glasermeister) die Mehrheit; dazu 98

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