A Balaton-felvidék népi építészete. A Balatonfüreden, 1997. május 21-23-án megrendezett konferencia anyaga (Szentendre-Veszprém, 1997)

Simonffy Emil: Társadalmi és gazdasági viszonyok a 18–20. században a Balaton-felvidéken

Gesellschaftliche und wirtschaftliche Verhältnisse im Balaton-Oberland in den 18.-20. Jahrhunderten EMIL SIMONFFY Die Nordseite des Balaton, westlich von Káptalanfüred gehörte zum historischen Komitat Zala bis zum Jahre 1946. Im in nordöstlicher-südwestlicher Richtung langgestreckten Komitat hat sich kein Zentrum entwickelt, das seine Anziehungskraft auf das ganze Komitat ausgeübt hätte. Es gab im Komitat keine königliche Freistadt und die Marktflecken waren nur Zentren von kleineren Regionen. Ein Teil des Komitats Zala orientierte sich nach Zentren ausserhalb des Komitats (Várasd, Veszprém, Regede-Radkersburg). Zalaegerszeg, das in den 1720er Jahren als Komitatshauptstadt ernannt wurde, konnte auf den Besitzeradel im feudalen Ungarn keine Anziehungskraft ausüben. Bezeichnend ist, dass im Komitat Zala ausser dem Zentrum der Festetics-Grafen in Keszthely keine richtigen Zentren vom Hochadel oder von hohen Geistlichen entstanden waren. Das Komitat befand sich sowohl zur feudalen Zeit wie auch zu Beginn der Entfaltung der bürgerlichen Periode an der Perepherie - diese Stellung jedoch war im östlichen Teil des Komitats, im Balaton-Oberland weniger merkbar. Charakteristisch für das Komitat Zala sind die zahlreichen Kleindörfer. Die Bevölkerungszahl des Balaton-Oberlandes nahm vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum letzten Drittel des 19. Jahrhunderts in einem geringeren Masse zu als die Durchschnittsbevölkerung in Transdanubien, was damit zusam­menhängt, dass das Komitat bereits im 18. Jahrhundert eigentlich gesättigt war. Die Bedingungen der landwirtschaftlichen Produktion waren ungünstig, die Dreifelderwirtschaft wurde genau wegen Mangel an freiem Boden nicht allgemein angewendet. Der Weinbau spielte im ganzen Komitat Zala eine bedeu­tende Rolle und die Weinbaufläche nahm bis zum letzten Drittel des 19. Jahrhunderts ständig zu. Der Prozentanteil von Weinbaufläche dem Ackerland gegenüber war in den Bezirken Füred und Tapolca (13,1 % bzw. 8,2 % gegenüber 2,8 % in Transdanubien) am grössten. Zur feudalen Zeit war der Weinberg (Weingarten) ein juristischer Begriff: der Weinbau - wahrschein­lich weil er sehr arbeitsintensiv war - bedeutete eine verhältnismässig freiere Besitzform im Gegensatz zu anderen zum Fronhof gehörenden Feldern wie Ackerland, Wiese und Weide. Neben der Leistung des Frondienstes konnte der Weingarten verkauft und vererbt werden. Dies war nicht der Fall beim Weingarten auf einem Fronhof. Die Weinberge, wo auch aussenstehende Besitzer über einen Weingarten verfügen konnten, hatten ihre eigene Selbstverwaltung. Die Studie behandelt die gesellschaftliche Gliederung der Bevölkerung in den Bezirken am Balaton, die Verteilung ihrer Landgüter, die Änderungen bei den Fronhöfen in der Zeit zwischen der Urbarialregelung der Maria Theresia und der Aufhebung der Leibeigenenschaft, die Gutsverhältnisse der zahlreichen Adligen (vor allem Kleinadligen) vergleichend die Angaben in den drei Bezirken am Balaton mit denen in ganzem Komitat Zala sowie in Transdanubien. Sie analysiert die lokalen Eigentümlichkeiten der Ausführung der Bauernbefreiung, die Grundbesitzerfassung vom Jahre 1935, die eine genauere Definition der Verteilung des Grundbesitzes erlaubt, wo die Kleingüter (kleiner als 100 Katastraljoch) die Mittelgüter (mit 100-500 Joch) und die Grossgrundbesitze (über 500 Joch) getrennt behandelt werden und zuletzt die Fideikommissgüter. In zwei Bezirken am Balaton (Füred und Tapolca) verfügten die Kleingüter über den grössten Prozentanteil vom Ackerland, d.h. über 70,3 % bzw. 57,8 % und nur im Bezirk Keszthely war das Prozentualverhältnis zwischen Kleingütern und Grossgrundbesitz fast gleich (46,4, bzw. 47,4 %). Die Anteilquote der Kleingüter war im Weinbau die höchste: im Bezirk Balatonfüred 93,5 %, im Bezirk Keszthely 91,1 %, im Bezirk Tapolca 88,4 %. Unter den Kleingütern im untersuchten Gebiet vertreten diejenigen Kleingüter die höchste Anteilquote, die weniger als 50 Joch betragen und von der Familie ohne feste Anstellung fremder Arbeitskraft bearbeitet wurden. Die Dörfer, wo über 90 % des urbaren Landes den Besitz von Kleingütern darstellte, waren dichtbewohnte Dörfer mit kleiner Flur. In diesen typischen Kleinguts-Dörfern stand die Bodenqualität der der Dörfern mit Grossgrundbesitz nach. Grund dafür ist, dass die Grossgrundbesitze sich auf fruchtbarerem Boden entwickelten und errichteten dort, wo die Qualität schlechter war, keine Meierei, die Kleingüter hinge­gen bearbeiteten auch den Boden von ungünstigerer Qualität. 23

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