László Péter szerk.: Pápai Múzeumi Értesítő 8. (Pápa, 2003)
LÁSZLÓ PÉTER: A pápa-ugodi Esterházy uradalom gazdasági szervezete a 18. század első felében
Resolutio Die Schritten sowohl als die Elenchi seyed wohlverwahrlich bey denen übrig herrschaftliche Actis aufzubehalten wovon dennoch die eine mit darauf gesetztes Quittung des richtigen Empfangs wegen an mich zu übersende ist. 7 mo Was mit denen von iher Bitto besessenen Herrschaftlichen Realitaeten geschehen? 7 mo Nach dem der ausdrückliche herrschaftliche Willen dieser ist, daß der Fiscal Herr Slephanus Bitto allhier kogieren solle, und in der Sthat höchst notwendig ist, das wegen täglichen Vorfallenheiten der Fiscal allhier in loco wohne. Alß haben Ihro Bischöfflichen Gnaden geglaubt mit Eueres Hochgräfflichen Gnaden von gesender Approbation ihnen dem Bittoischen Mäyer hof einzuräumen, und zu dessen besserer Subsistenz einige Äcker, und etwa ein Wiesen vorzuzaigen. Resolutio Da der Fiscal gebethen ihm eine Wohnung in der Stadt anzuweisen, hat H. Praefectus zu überlegen, ob denselben der ganze Theil des von dem alten Bitto genossenen Mäyer-Hof einzuräumen, oder der von nur ein Theil und wieviel zu assignieren seye, dann wie das damals von dem Fisco zu Norab genüssende Gebäude sohin für die Herrschaft zum Nützen zubringen seye werde. Dem Fiscale künte demnach gleichwohlen gleich jetzt in den Bittoischen Mäyerhof zu zinsen verstattet werde. 8 V0 Vorzuschlagen, wie erholte Realitaeten für daß Dominium besser zunutzen? 8 V0 Die zwey Wiesen zu Kupp werden in Hinkunft von die Herrschaft gemäht, und das davon erfechtente Heu als ein Deputat dem daselbstig Schäffer gegeben. Die in Papaer und auf dem Praedio Acz genossene Wiesen werden gleichfalls hinführo von die Herrschaft geeignet die Acker dargegn exarendiert, und davon das Terragium in haaren Geld eincassiert werden. Resolutio Dieser Punct wird weit approbiret. 9 no Die Accidentien Norman für die Decimatores, so Herr Fiscus Bitto entworffen, mitzubringen. 9"° Uniaugbar ist es: das vorhin die Decimation wenige Zeit, und Mühe dem Beamte wie dann auch weniger Unkosten dem Unterthan gekostet hat, ein welches hirmit sub Lit: A. erweise, und dargegen sub B. remonstriren will, wie ich nit dem Herrn Fiscalen Bitto derley Accidentien geringer mit des Beamten Schaden limitiert hab. Genug an denen: das derley, und zwar noch höhere Accidentien in diesen Königreich Hungarn denen Beamten applacidirt werden, der Herr Buchhalter selbsten hat von meiner Bekennet, das selber alß Nesscerischer Hof-Richter von einen jeden Genutz Haufen, oder Mandl Vi dn Accidens von dem Unterthan, und darüber annoch eine Recompens von den Herrschaft genossen hat, das nun wider gleichen Accidens viel mehrer alß wie ich es mit dem Herrn Fiscalen Bitto limitiert, dem Beamten mitragen wurde, lasset sich ohnmöglich laugnen. Hirbey ist auch dieses zu bedenken, daß die Herrschaften in diesen Königreich Hungarn um darumén eingemessene Besoldung S 5