Népi vallásosság a Kárpát-medencében 5/II. Konferencia Pápán, 1999. június 22-24. (Veszprém, 2001)
Rezümé
Resümee tantische Religionsausübung einschränkten, und die dann immer wieder erneuert wurden. Und ab 1701 wurde nur noch die römisch-katholische Religionsausübung in den von den Osmanen zurückeroberten Gebieten zugelassen. Die protestantischen Gemeinden konnten bloß während des Rákóczi-Freiheitskampfes (1703-1711) die freie Religionsausübung genießen. Gleichzeitig aber rief dieses ganze Jahrhundert - trotz der Errichtung zahlreicher Kirchen - als Ergebnis der Opposition der Kirchen, sogar scharfen Kampfes derselben auch zwischen den Gläubigern ständigen Kampf hervor. Die geltenden Rechtsvorschriften sicherten nur den Römisch-Katholiken die vollständige Religionsfreiheit. So traten die Vertreter der katholischen Kirche immer im Namen und im Interesse der Gesetzlichkeit auf, während die, ums Dasein kämpfenden Protestanten in dieser Situation immer gegen Gesetze verstießen und Unrechtmäßigkeiten begangen. Von 1720 bis 1781 wurde das gegeneinander geführte Ringen beständig, sogar ein harter Kampf in den Gemeinschaften mit gemischter Konfession (Kirchenkonfiskationen, Vertreibung von Pastoren, Verhinderung an der Religionsausübung, tätliche Injurie der Gläubigen). Zu all dem trugen die Persönlichkeit und die Tätigkeit der bekehrenden römisch-katholischen Bischöfe zu Veszprém, so Ottó Volkra (1710-1720), dann Márton Padányi Bíró (1745-1762) in der geprüften Region ausschlaggebend bei. Gleichzeitig übten die Charakteristiken der spektakulären barocken Gläubigkeit, sowie die jesuitischen Kanzelredner mit ihren Tätigkeiten im Interesse der neuen Evangelisation auf die Gläubigen der abgeschwächten protestantischen Kirchen in vielen Fällen einen bekehrenden Einfluss aus. So ging die Bekehrung auf friedlichem und gewaltsamem Wege gleichzeitig vor. Auch die protestantische Partie blieb keine Antwort schuldig: neben den Überzeugungsversuchen kam es in den Gemeinschaften mit protestantischer Mehrheit auch zu Gewalttaten. Bedauerlicherweise ließen sich beide Parteien oft zu groben Tätlichkeiten hinreißen, um die Kirche im Besitz zu haben und um die Zahl der Gläubigen zu vermehren. Die Lage änderte sich nach 1781 infolge des Toleranzedikts, und dann mit der Verabschiedung des XX. Gesetzartikels von 1848, mit der gesetzlich gesicherten interkonfessionellen Egalität und Reziprozität. Es brach die Ruhezeit an. Die Beziehungen zueinander in den Gemeinschaften mit gemischter Konfession kennzeichnete die Distanzhaltung fortan, obwohl die Mitglieder beider Konfessionen auch einander stark beeinflussten. Zur Zeit der Antireligiosität des 20. Jahrhunderts (1948-1989) näherten sich die Vertreter der katholischen und protestantischen Kirchen, sowie die Mitglieder derselben gleichermaßen einander, mit der Abschaffung der jahrhundertealten Gegensätze. Csaba Fazekas (Miskolc): Neo-Protestant Movements and the Sect Problem in Szabolcs County, Hungary during the Eighteenth Century This paper considers two issues: the neo-Protestant movements of eighteenth-century Hungary and examines them in terms of the aesthetics of various popular preachers' theology and visions, as well as the connections between these movements and the Enlightenment. 442