Népi vallásosság a Kárpát-medencében 2. A hasonló című, 1991-ben Veszprémban megrendezett konferencia előadásai és hozzászólásai (Veszprém-Debrecen, 1997)
Resume
László Vetési /réf. Planer. Kolozsvár/ Das Weltbild eines alten reformierten Mannes Der Verfasser ist reformierter Pfarrei. Mit Hilfe eines Fragebogens und langer Interviews unternahm er den Versuch, das Weltbild des 92-jährigen Landwirtes Tamás Székely aus dem Aranyosszék (Alsó-Felsö-Szentmihály) zu ergründen und aufzuzeichnen. Ein Teil der Fragen bezog sich auf das nach Fächern geordnete Schulwissen des alten Mannes. Ein anderer Fragenkomplex bezog sich auf dessen Glauben und auf seine Frömmigkeit. Was die Kenntnisse im religiösen Bereich anbetrifft, wurden die Momente, die aus der Unterweisung im Glauben stammen und Momente der Volksfrömmigkeit und des Aberglaubens, von der erstere umrankt werden, unterschieden. Die so erhaltenen Informationen konfrontiert der Verfasser mit den diesbezüglichen Abschnitten aus dem 1878 in Kolozsvár herausgegebenen Lehrplan für die reformierten Konfessionsschulen und ermöglicht damit dem Leser, den Unterschied zwischen den Aussagen des alten Mannes und den im Lehrplan formulierten Zielvorstellungen selbst zu erkennen. Besondere Beachtung verdienen die Aussagen über die technischen Erfindungen wie Radio. Film und Tonband, in denen sich die latent vorhandenen mythologisierenden und magischen Momente im Denken des Mannes erkennen lassen. In den Interviews kommen zahlreiche Elemente und Momente des volkstümlichen Weltbildes vor und es lassen sich auch längere epische Teile finden. Diese können als Quellen für die Erforschung der Lesegewohnheiten im Volk und der Zusammenhänge hinsichtlich des Volkswissens dienen. Emőke S. Lackovits (Volkskundlerin. Veszprém) Über die Sitzordnung in reformierten Kirchen Mitteltransdanubiens Die Kirche war in reformierten Ortschaften der Schauplatz, an dem sich das Glaubensund Gemeindeleben, aber auch das gesellschaftliche Leben abspielte Sie galt als der Mittelpunkt der Gemeinde, deren verschiedene gesellschaftliche Ebenen und Altersgruppen hier ihren Ausdruck fanden. Die Geschlechtertrennung in der Sitzordnung, wie sie in der Kirche vorgenommen wurde, läßt sich bis in die frühen Zeiten des Christentums zurückverfolgen Es gibt dafür auch zahlreiche Beispiele aus dem europäischen Raum. Schon in vorchristlicher Zeil wurde die Geschlechtertrennung im Hausinnern vorgenommen und sie zeigte sich später auch in der Ordnung, in der man um den aufgebahrten loten Aufstellung bezog Weitere Momente, die sich auf die Sitzordnung in der Kirche auswirkten, waren das Lebensalter, die Standeszugehörigkeit, bzw. die Vermögensverhältnisse der Gemeindemitglieder. So lassen sich gewisse Unterschiede zwischen jenen Dörfern erkennen, in denen ausschließlich Kleinadlige lebten und denen, deren Bewohner ausschließlich Leibeigene oder Leibeigene und Kleinadlige waren. Diese Unterschiede bestehen an mehreren Orten bis heute fort. Das Kirchstuhlrecht war jedoch ein Gewohnheitsrecht, das nicht nur aufgrund der Abstammung der Gemeindemitglieder bestand, sondern die Kirche sicherte damit einzelnen Personen oder Gemeinschaften (Familie, Geschlecht) einen bestimmten Sitzplatz zu, und zwar je nach der Unterstützung, die der Kirche von ihnen gewährt worden war Diese Ordnung erhielt nach 1780 (nach dem Erlaß des Toleranzdedikts unter Josef dem Zweiten, in dem den Protestanten die Glaubensfreiheit zugesichert worden war) ihre endgültige Form. Gleichzeitig gab es auch eine Sitzordnung, die sich nach dem jeweiligen Anlaß und Familienstand richtete. Ein Anrecht auf ganz bestimmte Plätze in der Kirche hatten so die Taufeltern und Taufpaten, die junge Mutter, die wie es seit dem 18. Jahrhundert in der 544