K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 2004/8. (Veszprém, 2004)
ALFÖLDY, GÉZA: Die Inschriften des Hügelgrabes von Baláca - A balacai halomsír feliratai
57. PALÁGYI 1996a. 16; ERTEL 1996. 93 und 107; FITZ 1996. 201 und 1998. 90. 58. Nach ERTEL 1996. 93 und 148 waren die Buchstaben auf der Marmortafel durchgehend 9 cm, nach FITZ 1996. 199 f. und 1998. 89 jeweils 8,5/9 cm hoch. Selbst die vermeintlich nach einheitlichem Maß angefertigten Zeichnungen von Ch. Ertel und V. Tömpe (in: PALÁGYI 1997. 22 Abb. 33) machen die Größenunterschiede nicht richtig erkennbar. 59. ERTEL 1996. 148 f.; FITZ 1996. 199 f. und 1998. 89; ERTEL, Zeichnung in: PALÁGYI 1997. 22 Abb. 13,2 (Nr. 821, gerade Haste), 4 (Nr. 824, Teil eines Bogens), ebd. Abb. 13,7 (Nr. 826, das einzige unter diesen Fragmenten, das ich gesehen habe; FITZ 1996. 200 und 1998. 89 spricht ohne Grund vom Rest eines R. richtig ERTEL 1996. 148: gerade Haste eines Buchstabens), ebd. Abb. 13,8 (Nr. 846, gerade Haste), außerdem ERTEL 1996. 148 (Nr. 825, gerade Haste). Anderswo unerwähnt ist das Stück mit einer senkrechten Haste, die FITZ 1998. 117 Abb. 1 als linke Haste eines N einzeichnet. 60. Nr. 828, siehe FITZ 1996. 200 f. und 1998. 89 f. mit 117 Abb. 1, der diesen angeblichen Buchstaben in das von ihm wiederhergestellte Wort Conservaiori einordnet; dagegen ERTEL 1996. 147, die von einem Rahmenfragment spricht, aber keine Buchstabenreste nennt. Das Stück erscheint in der Zeichnung der Fragmente durch Ertel in: PALÁGYI 1997. 22 Abb. 13 überhaupt nicht. Sollte der von Fitz erwähnte Buchstabenrest vielleicht doch existieren, so ließe er sich in die unter dargebotene Rekonstruktion unschwer als der linke obere Teil eines T in der 1. Zeile einfügen. 61. FITZ 1996. 200 f. und 1998. 90 mit 117 Abb. 1. 62. Siehe oben, Anm. 59. 63. FITZ 1996. 199 und 1998. 89 wendet gegen diese nächstliegende Hypothese ein, dass auf den Marmorfragmenten all die Buchstaben fehlen, welche auf die in den Inschriften der Altäre genannten Personennamen schließen lassen könnten. Abgesehen davon, dass einige Buchstaben bzw. Buchstabenreste durchaus Personennamen zugeordnet werden können (siehe unten), ist diese Feststellung angesichts der äußerst geringen Zahl der erhaltenen Buchstaben alles andere als ein stichhaltiges Argument gegen die Ansicht, dass auf der Marmortafel eine Grabinschrift stand. 64. In der zeichnerischen Wiedergabe einer denkbaren Rekonstruktion (Abb. 74) wurde dieser Rest hypothetisch als Teil eines D dargestellt. 65. Durchaus denkbar wäre freilich u. a. auch ein Rangtitel wie {dec. mun. Ael. Cajrn. nach dem Vorbild der Inschriften I und III. 66. Siehe etwa folgende Inschriften aus Nordpannonien mit den entsprechenden Formeln wie vivi sibi fecerunt o. ä., häufig auch mit einer Dedikation auch an verstorbene Familienmitglieder: RIU 885, 1305 = ALFÖLDY 2002. 266 f. Nr. 5; RIU 1522 und 1523; AE 1978, 625; AE 1986, 570; AE 1988, 927. Die Formel vivus fecit sibi o. ä. war u. a. gerade in den Grabinschriften Nordwestpannoniens sehr häufig, siehe z. B. RIU 54-56, 61, 64, 65, 67, 111, 113, 130, 132, 147. 154, 185, 281, 292, 293 usw. 67. Die Endung -e könnte freilich u. a. auch zur Rangbezeichnung des Április in der Form dec. col. Cl. Savariae gehören, falls der Name dieser Stadt hier anders als auf dem Grabaltar I, auf dem für die Inschrift nur relativ wenig Platz zur Verfügung stand, voll ausgeschrieben wurde. 68. Die übrigen kleinen Fragmente mit den Resten gerader und gebogener Buchstaben (siehe Anm. 59) ließen sich in den Text, wie er im Sinne der obigen Überlegungen konzipiert worden sein kann, jeweils beliebig an mehreren Stellen einfügen. 69. Von einer Transkription dieses Textes sehe ich, anders als im Falle der Altarinschriften, bewusst ab, damit niemand auf die Idee kommt, diese hier ausschließlich exempli gratia gebotene Rekonstruktionsmöglichkeit als ein zitierfähiges epigraphisches Dokument anzusehen. 70. ERTEL 1996. 93, vgl. auch ebd. 107; Rekonstruktionszeichnung: ebd. 1996. 185 Abb. 3. 71. Vgl. ERTEL 1996. 106 und 185 Abb. 3. Sollten die Altäre, wie ERTEL, ebd. 93 aus gutem Grund vermutet, als „Platz für die Totenopfer in Form von Wein, Weihrauch, Speisen und Blumen" gedient haben, dann hätten sie diese Funktion angesichts des äußerst engen Freiraumes, der nach ihr zwischen dem Oberteil der Altäre und dem hervorspringenden Kranzgesims (nach ERTEL a.a.O., Abb. 3 höchstens an die 10 cm) vorhanden war, kaum erfüllen können. Ich habe den Eindruck, dass die ausgezeichnete Archäologin zu ihrer m. E. falschen Berechnung der Höhe des Mauerzylinders nur von Fitz verleitet wurde, nach dem die Inschrift über den Eingangstor des Tumulus aus nicht mehr als zwei Zeilen bestand.