K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 2004/8. (Veszprém, 2004)

ALFÖLDY, GÉZA: Die Inschriften des Hügelgrabes von Baláca - A balacai halomsír feliratai

stimmbaren Buchstaben ist methodisch unvertretbar, zumal in keiner anderen Inschrift aus Baláca die Erwähnung einer Tribus zu ermitteln ist. Bemerkenswert ist die Höhe der auf dem Fragment G 21 ganz bzw. nur z. T vorhan­denen Buchstaben, die 7,5 bzw. 7 cm beträgt. Ähnlich große Buchstaben finden sich in den Inschriften V, VIII und X (jeweils in der 1. Zeile). Der Inschrift V in die Fitz die Textreste auf dem hier behandelten Bruchstück einfügen wollte, sind diese kaum zuzuordnen, denn diese Inschrift dürfte auf der Ostseite des Tumulus aufgestellt wor­den sein. Die Inschrift VIII kommt für die Zuweisung nicht in Betracht. In dieser Inschrift enthielt nämlich nur die 1. Zeile ähnlich große bzw. noch etwas größere Buchstaben, während die Höhe der 2. Zeile nur noch 6 cm betrug; in die 1. Zeile dieser Inschrift mit dem einwandfrei wiederherstellbaren Text Cflaudiae TL] passt aber der Rest E+ auf dem Fragment G 21 nicht hinein. Von der Inschrift X wissen wir sonst dank des oben behandelten Bruchstückes G 22 nur, dass dort die beiden erhaltenen Buchstaben der 1. Zeile 7 bzw. 7,2 cm hoch waren; diese Maße ließen sich mit denen der Buchstaben auf dem Fragment G 21 gut vereinbaren. Auch das dort mindestens 6,5 cm, hier mindestens 6 cm hohe Spatium unterhalb der Zeile passen zueinander. Die Fundstellen der beiden Fragmente auf der West- bzw. Südseite liegen zwar ungefähr 25 m voneinander entfernt, ihre Zusammengehörigkeit ist aber damit keineswegs aus­geschlossen. Die Reste E+ auf dem kleineren Fragment dürften am ehesten in die 1. Zeile dieser Inschrift hineinpassen, die vor der teilweise noch vorhandenen Filiationsangabe den Gentilnamen der verstorbenen Ehrefrau eines Claudiers enthielt. Eine zumindest denkbare Möglichkeit wäre, hier [Val]er[ia]e C. [f.] zu ergänzen, zumal wohl auch eine andere in die Familie der Claudier eingeheiratete Frau der gens Valeria angehörte (siehe die Inschriften VII und IX). Die erwogene Rekonstruktion würde bedeuten, dass wir es hier ebenso wie auch in mehreren Fällen mit einem ungefähr 70 cm breiten Inschriftfeld zu tun hätten. Freilich können wir nicht ausschließen, dass die auf dem Fragment G 21 enthaltenen Textreste in eine weitere Zeile dieser Inschrift einzuordnen sind. Die Gesamtzahl der Zeilen dürfte sechs nicht überschreiten, denkbar ist jedoch auch eine kürzere Inschrift mit einem größeren freien Raum unterhalb der letzten Zeile. Der Aufstellungsplatz dieses Grabaltars dürfte sich entweder auf der westlich-südwestlichen Seite oder vielleicht auf der Südseite des Tumulus befunden haben. XI. Altar einer [—iJaA[—j? G 23) Abb. 27 und 64. Nr. 530. (14,5) x (15) x (4,5) cm. Das Stück ist oben so gebrochen, dass oberhalb der Buchstaben der oberen Zeile von der Steinfläche nichts mehr erhal­ten ist. BH in der oberen Zeile ungefähr 6 cm, Zeilenabstand 6 cm. Interpunktion in Form eines nach unten gekehrten Dreiecks. In der oberen Zeile sind die Buchstaben eindeutig zu identifizieren. Aus der unteren Zeile ist die linke obere Endung eines M erhalten (wegen des engen Winkels der senkrechten und der schrägen Haste haben wir kein N vor uns wie nach ERTEL 1996 und nach Fitz, da das N in den Altarinschriften mit einem breiten Winkel erscheint; auch handelt es sich nicht um ein V wie nach Ertels Zeichnung). Gef. südlich vom Tumulus, Feld 96.

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