K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 2004/8. (Veszprém, 2004)

ALFÖLDY, GÉZA: Die Inschriften des Hügelgrabes von Baláca - A balacai halomsír feliratai

- Ist es anzunehmen, dass die große Marmortafel, die - wie dies auch Fitz, Ertel und Palágyi meinen - über dem Eingang des Tumulus angebracht war, keine Grabinschrift, sondern eine Votivinschrift trug, die zur Kategorie der Inschriften auf Weihaltären und anderen Denkmälern der Götterkulte gehört? - Ist es bei dem miserablen Erhaltungszustand der Grabaltäre überhaupt möglich, sämtliche beschrifteten Fragmente, von denen nur wenige unmittelbar aneinander passen, jeweils einem von neun Altären zuzuordnen und sämtliche Buchstaben bzw. Buchstabenreste sinnvoll in einen der neun Texte einzufügen? - Zahlreiche Buchstaben sind nur unvollständig erhalten und können höchstens aus dem Kontext bestimmt werden. Ist es statthaft, sie durchgehend von vornherein in einer eindeutigen Weise, z. B. eine senkrechte Haste sozusagen automatisch als ein I, zu definieren, ohne in der Transkription, wie in der epigraphischen Fachliteratur in solchen Fällen üblich, wenigstens einen Punkt unter dem fraglichen Buchstaben zu set­zen, um die Unsicherheit anzudeuten? - Sind manche rekonstruierte Textelemente, so vor allem die jeweils aus vereinzelten Buchstaben oder Buchstabengruppen erschlossenen Hinweise auf Würdenträger pice­natischer Städte und auf ihre ritterlichen Dienststellungen, aber z. B. auch sonst unbekannte und merkwürdig klingende Namen wie etwa Avono und Patinus oder ungewöhnliche Abkürzungen wie etwa fi. statt / für filius/f ilia, nicht von vornherein verdächtig? - Ist es wahrscheinlich, dass die männlichen Mitglieder einer Ritterfamilie aus Picenum, dessen Einwohner spätestens seit dem Bundesgenossenkrieg 91-89 v. Chr. über die civitas Romana verfügten, die Namen TL Claudius trugen, welche sie so gut wie sicher als Nachkommen von Neubürgern ausweisen, deren Bürgerrecht von Claudius - oder vielleicht von Nero - stammt? - Selbst wenn das zuträfe (gezwungenermaßen könnte man vielleicht an die Nachkommen kaiserlicher Freigelassener denken, wozu im vorliegenden Fall jedoch kein Anlass besteht): Ist es nicht ohne Beispiel und kaum wahrscheinlich, dass eine offenbar wohlhabende mittelitalische Ritterfamilie in der zweiten Hälfte des 2. Jahrhunderts nach Pannonién auswanderte, um dort Grund und Boden zu erwerben und um sich dort auf Dauer niederzulassen? - Dürfen wir davon ausgehen, dass die Inschriften der nach einheitlichen Mustern angefertigten Grabaltäre keinem einheitlichen Formular folgten? Das müsste nämlich der Fall sein, wenn sie, wie Fitz postuliert, entweder einer Person oder zwei Personen dediziert sind, die Bezeichnung des Verstorbenen mit dem Dedikanten durch Worte wie avo entweder enthalten oder nicht und abwechselnd mit einem abgekürzten Verb, mit der Bezeichnung des Verwandtschaftsgrades oder mit einem Rangtitel enden. - Wie ist die Nomenklatur der Verstorbenen mit Angabe der Filiation in der Form Ti(berii) f(ilius) oder Ti(berii) f(ilia) o. ä., die allgemein - u. a. ebenso in mittelitali­schen wie in pannonischen Inschriften - nur bis zur ersten Hälfte des 2. Jahrhunderts gebräuchlich war, mit der Datierung unserer Texte in die zweite Hälfte des 2. und in die erste Hälfte des 3. Jahrhunderts zu vereinbaren? Sprechen nicht auch das Formular, in dem die üblichen Formeln dieser Zeit wie D(is) M(anibus) usw. fehlen, außerdem der durchgehend sorgfältige Schnitt der Buchstaben und das vollständige

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