K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 1996/4. (Veszprém, 1996)

ERTEL, CHRISTINE: Altar- und Architekturfragmente vom Tumulusgrab bei Baláca - A balácai halomsír építészeti elgondolása

Zählung der Altäre zu korrigieren. Die Zuweisung der Polsterfragmente zu den Altären er­folgt über die Fundorte. Es wird die Annahme aufrechterhalten, die Altarnachahmungen ebenfalls Polster (halbe Elemente) besaßen. Von „echten" Altären stammen folgende Fragmente, die über einen Mittelring verfügen: Fragmente 487/488/490 (Q 9) Fragmente 762/763 (Q 95) Fragment 589 (Q 61) Fragment 1109 (Q 70) Fragmente 1123/1125 (Q 10) Aus den aufgezählten Fragmenten kann aufgrund des ähnlichen Aussehens und des Fund­ortes folgendes Paar gebildet werden: 487/488/490 (Q 9) - 1123 (Q 10). Zugehörig ist auch das Fragment 489/491 aus Q 9. Der Fundort Q 9/10 ist dem Standort des 2. Exemplares des Altartyps I benachbart, dem bisher keine Polster zugeschrieben werden konnten. In diesem Bereich stand auch die Altarnachahmung IV, der aber bereits andere Polster zugeordnet wurden. Es ergibt sich daher die Zuweisung der Fragmente zum Altartyp I, 2. Exemplar. Die anderen Fragmente können aufgrund ihrer verschiedenen Fundorte nicht mehr unter­einander in Beziehung gesetzt werden, aber zum Teil den bereits bekannten Altären zuge­ordnet werden. Das Fragment 762/763 könnte aufgrund des Fundortes Q 95 einem Exem­plar der drei Altäre III zugeordnet werden, und zwar dem Exemplar 1. Ähnliches gilt für das Fragment 859, dessen Fundort Q 61 sich mit dem Exemplar 3 des Altartyps I oder dem Exemplar 2 des Altartyps III in Verbindung bringen ließe. Das Fragment 1109 (Q 70) steht vielleicht mit dem Exemplar 2 des Altartyps I in Zusammenhang. Das Fragment 1207 (Q 89/98), ein Altaraufsatz mit Rückseite und halbem Polster, könnte dem 2. Exemplar des Altars III (Q 97) oder dem Sockelpaar Fragment 1200 (Q 89, 98) und Fragment 1257 (Q 89) vom gleichen Fundort zugeordnet werden. Aus dem Fragment ist je­doch nicht zu schließen, daß eine zweite Polsterhälfte folgen muß. Aus Q 89 stammt auch das Polsterfragment 1264, bei dem weniger als der halbe Polster erhalten ist und ebenfalls zu dieser Altarnachahmung gehören könnte. An den folgenden Polsterfragmenten ist keine Mittelgliederung mehr erhalten. Sie kön­nen den Altären und Altarnachahmungen nur aufgrund ihres Fundortes zugeordnet werden, wobei sich keine neuen Anhaltspunkte für die Anzahl der Objekte mehr ergeben. Zusam­menfassend muß man feststellen, daß aus den Polsterfragmenten weder für die Zählung der Objekte noch für die Typologie der Altarnachahmungen relevante Ergebnisse abzuleiten sind. Fragmente 145/146 (Q 35), 147 (Q 35), Fragment 273 (Q 46), Fragment 364 (Q 45), Fragment 409 (34/44): Altar I, Exemplar 1 oder Altarnachahmung I, Exemplar 2 Fragment 388 (Q 37): Altarnachahmung I, Exemplar 3 oder 4. Fragment 496 (Q 94): Altar III, Exemplar 1, oder Sockel II/III (Q 95) Fragment 764, 765, 790 (Q 95): Altar III, Exemplar 1, oder Sockel II/III (Q 95) Fragment 835 (Q 103)? Fragment 882 (Q 97): Altar III, Exemplar 2 Fragment 901 (Q 61): Altar I, Exemplar 3 oder Altar III, Exemplar 2 Fragmente 968, 1002 (Q 37, 38): Altarnachahmung I, Exemplar 3 oder 4 Fragment 1050 (Q 60), 1107 (Q 70), 1160 (Q 69/70-79/80): Altar I, Exemplar 2 Fragment 1051, 1098, 1146 (Q 1, 11): Altar I, Exemplar 3 oder Sockelpaar HAU in Q 1/11

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