K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 1994/3. (Veszprém, 1994)
Vorträge - GABLER, DÉNES-REDŐ, FERENC: Eine kaiserzeitliche Villa in Mittelitalien beiSan Potito
spielt haben dürften. Neuere Angaben deuten darauf hin, daß beispielsweise Maiella die Sommerweide der aus verschiedenen Gegenden eintreffenden Herden war. Bislang fanden wir bei den Grabungen an der Villa keine landwirtschaftlichen Geräte; die große Zahl der Amphoren-vorwiegend aus Baetica- zeugt von den Ölimporten. 31 Die regionalen Klimaverhältnisse machten eine Ölproduktion selbstverständlich nicht möglich. Während die Grundbesitzverhältnisse des 1. Jh-s im großen und ganzen von der Struktur gekennzeichnet waren, die sich im Zuge der claudischen centuriatio entstanden, verlief ihre Entwicklung im 2. Jh. davon abweichend. Mehrere Anzeichen deuten darauf hin, daß wir in erster Linie mit einem starken Anwachsen der kaiserlichen Güter rechnen müssen. Auf dem Territorium von Alba Fucens besaß wohl auch Claudius schon eine Residenz, von wo er die Entwässerungsarbeiten am lacus Fucinus beobachten konnte. 32 Laut Plinius hatte Vitellius, der Vater des späteren Kaisers, ebenfalls Bodenbesitz auf dem ager der Stadt. 33 Zwei Landregister, die sich an den Beginn des 2. Jh-s datieren lassen: das liguri Baebiani (CIL IX 1455) und das Veleiani, widerspiegeln die Erweiterung des kaiserlichen Grundbesitzes. Die auf mittelitalischen Inschriften auftauchenden procuratores rationis privatae belegen denselben Prozeß. 34 Wir wissen, daß Antoninus Pius in Italien große Güter besaß. Von großen kaiserlichen Gütern berichten auch die Schriftquellen; aufgrund der História Augusta kann belegt werden, daß eine Villa des Lucius Verus an der via Clodia lag. 35 Zur Regierungszeit des Septimius Severus wurde diese Entwicklung der Vergrößerung der kaiserlichen Güter wesentlich beschleuntigt; zwischen 193 und 197 n.Chr. verurteilte der Kaiser zahlreiche Senatoren zur Beschlagnahme ihres Vermögens, mit der Verwaltung ihrer Güter betraute man kaiserliche Beamte. 36 Dessen ungeachtet zeigt der beschriebene Prozeß von Zeit zu Zeit einen Bruch. Nerva und Trajan zum Beispiel gaben ihre Zustimmung zur Veräßerung von kaiserlichen Güter. Trajan wird auf einer Inschrift gerade für die gegen das Anwachsen der Großgrundbesitze getroffenen Maßnahmen (ob reciperatos agros et posessores reductos) gegrüßt. 37 Eine von Pertinax 193 n.Chr. erlassene Verordnung sichert denjenigen 10 Jahre Steuerfreiheit zu, die auf den verlassenen Ackern (agri deserti) von neuem mit der Bewirtschaftung beginnen. 38 Die Verordnung macht bezüglich der verlassenen Ländereien auch im Falle der kaiserlichen Grundbesitze keine Ausnahme. Ausgehend von den Münz- und Keramikfunden kann die erste Bauphase der Villa von San Potito in die claudische Zeit gesetzt werden; ihre Errichtung läßt sich wahrscheinlich mit der Trockenlegung des lacus Fucinus und der darauf folgenden centuriatio in Verbindung bringen. 3 Die ins 2. Jh datierbaren großen Umbauten, in deren Verlauf man den Gebäudekomplex in San Potito zur größten Villa der Abruzzen ausbaute-durch Anlegung des großen Hofes und der anschließenden repräsentativen Räumlichkeiten, Ausbau des Badetraktes und des diesen versorgenden „Wasserwerkes", Verbindung der früher errichteten Bauten mit einem Peristylium sowie mit der auch Luxusansprüchen genügenden Innendekoration, den neun Räumen mit Mosaiken, den schmückenden Wandmalereien, Stuckverzierungen, Marmorverkleidungen, Skulpturen und großen korinthischen Sau len-standen zweifelsohne im Zusammenhang mit jenen Veränderungen, die um die Mitte des 2. Jh-s von der Ausdehnung der kaiserlichen Güter in der Umgebung der Fucinoer Beckens hervorgerufen wurden. Rechnen wir zur Größe der Villa und über die auf Luxus hindeutenden zahlreichen dekorativen Detalis hinaus auch die große Menge teuerer Importware noch hinzu (Marmor, Öl, Fischprodukte aus Hispanien, Keramik aus Kleinasien (Abb. 19, 1) und Nordafrika (Abb. 19, 2-6) 41 ), dann haben wir nur wenig Grund, an der bis ins 17. Jh. zurückreichenden Überlieferung zu zweifeln, wonach in San Potito eine kaiserliche Villa stand. 42 Wenn man die mit Lucius Verus verknüpfte Überlieferung, die sich seit Corsignani hartnäckig behauptet,