K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 1994/3. (Veszprém, 1994)
Vorträge - SOPRONI, SÁNDOR: Ein römischer Villenbesitzer aus Aquincum
Gegend erreicht haben könnte zu sehen . Ein bedeutender Teil des Fundes von Budaörs besteht aus prägefrischen Stücken 20 und aller Wahrscheinlichkeit nach haben wir es mit dem Familienvermögen von M.Ant.Victorinus oder eines seiner Nachkommens zu tun. Die Tesaurierung des Schatzfundes erfolgte in der ersten Hälfte des 3. Jhs. Nach seinem cognomen 21 war M.Ant.Victorinus vielleicht östlicher Abstammung. Aufgrund des Fundmaterials müssen wir eine Mithras-Gemeinschaft in Budaörs voraussetzen. Noch im vorigen Jahrhundert wurden in dem Weingarten des Dorfes drei Steindenkmäler gefunden, die zu einem Mithraeum gehörten. Die Funde sind folgende: M.Aur. Fronto und sein Bruder M.Aur.Frontinianus widmeten gemeinsam zwei Altarsteine dem Mithras und dem Sol; diese Inschriften erwähnen auch den Bau eines Tempels, offensichtlich eines Mithraeums 22 . Zusammen mit den Inschriften ist auch ein großes Mithrasrelief ans Tageslicht gekommen. 2 Die Datierung der Inschriften führt entweder in das Jahr 213 oder 222. Flóris Romer hält die Datierung in das Jahr 213 für wahrscheinlich 24 . Wir würden auch die Tätigkeit von M.Ant.Victorinus in diese Zeit setzten, wie wir schon hingewisen haben. Durch die Untersuchungen der Villen in dem Territorium von Aquincum konnte man feststellen, daß er bedeutendste Teil der munizipalen Aristokratie, die Mitglieder des ordo decurionum, im 2. Jh. zur einheimischen Bevölkerung gehörten 25 . Aus dieser Zeit kennen wir nur einige Inschriften aus der Umgebung der Stadt, bedeutende Güter, bzw. Villen jedoch noch nicht 26 . Die Lage hat sich aber nach dem J.194, als das Munizipium KolonieRang erhielt wesentlich verändert. Die bisher gefundenen Inschriften beweisen, daß in dem nahegelegenen Territorium der Stadt sehr viele städtische Würdenträger zu den Grundbesitzern gehörten. In unserer Untersuchung haben wir uns auf das Gebiet des Komitats Pest, auf die unmittelbare Umgebung von Aquincum, außerhalb von Budapest, beschränkt. Die Villen, die aus dem Gebiet der Hauptstadt bekannt sind, hat Paula Zsidi in ihrer Arbeit zusammengefaßt. Von den im Gebiet des Komitats Pest gefundenen Inschriften haben wir diejenige vorgelegt, die sicher im Areal, oder in der Umgebung einer Villa ans Tageslicht gekommen sind. Die Personen, die die Inschriften gestiftet haben, sind meistens städtische Würdenträger: die Mitglieder des ordo decurionum, oder der Körperschaft der Augustales bzw. der Seviri 27 . Nach der Meinung von Géza Alföldy spielten zu dieser Zeit neben der örtlichen Aristokratie auch östliche Elemente in erhöhtem Grade eine Rolle 28 ; so vermehrte sich die besitzende Mittelschicht und auch die Zahl der Inschriften 29 . Die Steindenkmäler stammen meistens aus der Zeit des severischen Wirtschaftsaufschwunges 30 . Diese Bestimmungen beziehen sich auch auf unser Gebiet: die Inschriften sind fast ausnahmslos jünger als das J.194, und stammen in ersten Linie aus der Severer-Zeit. Aufgrund der Inschriften kennen wir die folgende Grundbesitzer (Abb. 3.). In Erd M.Ulp.Quadratus decurio 31 , in Törökbálint M.Aur.Epigonus decurio 32 , der der Nachbar unseres M.Ant.Victorinus sein könnte, sind bekannt. Selbst in Budaörs C.Iul Maximianus decurio 33 und das oben erwähnte mithrasgläubige Geschwisterpaar, M. Aur.Fronto und Frontinianus bzw. ihre Familie könnten Grundbesitzer gewesen sein. In der Gemarkung von Torbágy könnte Ulp.Valentinus 34 eine Villa gehabt haben, sein Rang ist aber unbekannt. In Páty M.Val.Karus decurio 35 , in Nagykovácsi Sept.Celer sexvir 3 können wir als mögliche Grundbesitzer erwähnen. In dem Tal von Piliscsaba wäre die Villa von C.Pomp.Crispinus gewesen. 37 In der Umgebung von Szentendre, Pomáz und Budakalász kennen wir viele Villen, hier wären Eigentümer L.Atticius Atticinus und C.Atticius Verecundus decuriones 38 und T.Fl.Felicio Augustalis 39 gewesen. In der Nähe des Lagers von Cirpi (Dunabogdány) kam der Sarkophag von Aur. Marcus decurio ans Tageslicht 40 , der auch Villenbesitzer gewesen sein mag.