Savaria - A Vas Megyei Múzeumok értesítője 7-8. (1973-1974) (Szombathely, 1979)

absolute Chronologie zu geben. Die Meinungen der Fachleute nämlich bezüglich der seitdem verlaufenen Zeitspanne gehen weit auseinander. Es gibt nämlich mehrere — und das scheint mit den Ergebnissen der modernen Untersuchungsmethoden übereinzustimmen —, die diese Kultur um mehrere Jahrtausende weiter zurücklegen, was in unserem Fall bedeute, dass dieser Holz­überrest seine 151 Jahre nicht vor 5 000—5 200, sondern vielleicht vor 6 000—7 000 Jahren über­lebt habe. Eine konkrete Antwort auf die Frage könnte die Radiokarbonuntersuchung des Ma­terials geben. 2) С AST ANE A S ATI VA MILL. — Edelkastanie aus Velem. (Bilder 3—4., Abb. 2., Dia­gramme IX—X., XIV.) Nach der Fachliteratur haben die gegen Süden ausgesetzten Hänge des Günser Gebirges dereinst zusammenhängende Kastanienwälder bedeckt, die von einigen Verfassern als urein­heimisch angesehen wurden. Andere schreiben ihre Anpflanzung den Römern zu. Diese Kasta­nienbestände, die dereinst von Klostermarienberg (Borsmonostor) bis Rechnitz (Rohonc) zu­sammenhängende Wälder bildeten, sind heute nur noch als kleine Flecken vorzufinden, da diese Gebiete am geeignetsten für den Obst- und Weinbau sind. Am bekanntesten von den übrigge­0 Ю 20 30cm АЪ\5. 2. Die Schnittfläche der Castanea sativa aus Velem mit den Messungsrichtungen bliebenen Flecken sind die Wäldchen bei Cák und Velem. Unsere zu untersuchende Holzprobe stammt auch aus dem letzteren Gebiet ; sie ist in der Fachliteratur nicht nur als Baum mehrmals erwähnt, sondern auch das Foto des Baumes ist mitgeteilt worden. Die Ausmasse seines Stam­mes wurden aber von fast einem jeden Fachmann falsch geschätzt, sie haben nämlich den eigent­lich aus 3 Stämmen zusammengewachsenen Baum als einen Stamm betrachtet, der übrigens aus dem Stumpfeines früheren alten gestemmten Baumes wuchs. Auch sein Umfang wurde in meh­reren Artikeln so angegeben (so im Jahre 1926 r u 826 cm), Der Baum war Eigentum des István Jagodits, Bewohners von Velem, der auf d Anordnung des Gemeinderats im Sommer 1957, während der Vegetationsperiode, zwei mächtige Äste des Baumes musste abschneiden lassen, da sie der Rat als lebensgefährdend erklärt hatte, dessenungeachtet, dass die betreffenden Äste überhaupt keine Gefahr bedeuteten, denn der Baum war vollständig gesund gewesen. Selbstver­ständlich konnte ein so alter Baum so grosse, während des Sommers erlittene Wunden nicht er­p 17

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