Savaria - A Vas Megyei Múzeumok értesítője 5-6. (1971-1972) (Szombathely, 1975)
Helytörténet - Bárdosi János–B. Dorner Mária: Adatok a sárvári (és kőszegi) fazekascéh történetéhez
Sechzehntens. So ein Gesell in eines Meisters Hause sich ungebührlich mit unisohiűkMcthe Reden vergienge, oder gar mit verdachtmaissige Personen abgäbe, und auf eine unanständige Weise vergehen sollte, der soll nach Erkenntniss eines Ehrsamen Handwerks gestraft werden. Siebzehntens. Welcher Gesell nach Feierabend das soganannte Ffennwort arbeitet ausser seines Meisters Werkstatt, und hierüber verra then würde, der soll nach Erkenntniss eines Ehrsamen Handwerks um ein ganzes Wocherlo'lin gestraft werden. Achzehntens. Im Fall ein Gesell (bei einen Meister krank würde und keine Zehrung hätte, dem soll laut seiner Bekanntschaft auf sein Pfand geliehen werden. Neunzehntem. Sollte aber der Gesell, wieder Bekanntschaft, oder Pfand haben, und gar verarmet seyn, so soll ihme doch aus der Lade dem ganzen Handwerk zur Ehre etwas mitgetheilet werden. Nur folget denen Gesellen zur Richtschnur von ihren alltäglichen WerksVerrichtungen, wieviel Lohn einjeder Geselle auf sein Tagwerk, es mögen kleine, mittlere, oder grosse Häfen betreffen, zu verfertigen hat, und was er davon Lohn (bekommt. Erstens. Hat einjeder Gesell auf sein Tagwerk zu machen 4 Laden es mögen seyn, grosse, mittlere, oder kleine Gattung davor ist sein Lohn 45 Kreuzer Zweitens. Hat einjeder Gesell an Reinen auf sein Tagwerk zu machen 8 Laden, versteht sich von die Zweyhienigten, Detto, 100 Stück von kleinen. Drittens. Hat an Schüsseln einjeder Gesell auf sein Tagwerk zu machen, von der grossen Gattung 8 Laden. Detto, von den mittlem 2 Kreuzer Schüsseln 200 Stück. Von den Tellern 250 Stück. Von den Kreuzer Schüsseln 300 Stück. Viertens. Von den glassirten Schenkkrügen und Plützern grosse und kleine hat einjeder Gesell auf sein Tagwerk zu machen 2 Laden. Fünftens. Glasisiirte Nachtgeschirr sind eineis jeden Gesellen Tagwerk zu machen bestimmt 4 Laden. Sechstens. Nun folget des sogenannten allerhand- oder Ausbreitergesellen sein Tagwerk wieviel derselbe an Häfen zu hienen hat, nämlich 16 Laden. Siebentens. Hat erstgemeldter Gesell auf sein Tagwerk an Reinen zu hienen und zu füssen 100 Stück. Nun folget das rothe Geschirr Erstens. Ordinäre Plützer von der ersten grossen Gattung hat einjeder Gesell auf sein TSagwerk zu verfertigen 30 Stück Zweitens. Von der mittleren Gattung Plützer sind zu machen 50 St. Drittens. Von die 2 Kreuzer Plützer 80 Stück. Von die 6 Pfenig und Kreuzer Plützer 100 Stück Viertens. Von die ordinären Weidling kommen auf ein Tagwerk 8 Laden Fünftens Von die ordinären Sturtz grosse, mittlere und kleine kommen auf ein Tagwerk 300 Stück. Sechstens. Von die ordinären Milchschüsseln kommen auf ein Tagwerk 200 Stück Siebentens Von die ordinären Milchtögeln kommen auf ein Tagwerk, von die grossen 50, der mittlem 100, der kleinern 150 Stück. 371