Savaria - A Vas Megyei Múzeumok értesítője 5-6. (1971-1972) (Szombathely, 1975)

Helytörténet - Bárdosi János–B. Dorner Mária: Adatok a sárvári (és kőszegi) fazekascéh történetéhez

men, bey denen halten und handthaben, Auch wo sie iezt oder f üran mehrer AnTtickhl undt Ordtnung, so hierin nit angezeigt sein, und doch Zu Nuz und Bösserung des Eirbahrin Handtwerckhs unechten erspriessen dürftig wurden die seliben ihnen Gleicher Weis Jetz alsdann, und dan als iezt hie­mit Bestätt und Zu Gröfften gesprochen wohlen halben so fern die wider unserer Statt Gerechtigkheit und £reiheit nit Erkhiant worden Zu Khanen. Zu Wahren Urfchundt haben Wür Unser und Gemaiiiner Statt grössers Innsigl hier an gehangen, doch Uns, Unsern Nachkhomen und dem Innsigl ohne Schaden. Güns den. Michöel Kreugor tsch, derzeit Stadtschreiber allda MP Wie wir sehen, regeln die Artikel von Kőszeg — die von Sárvár übemoim­mien worden sind — die Art des Verdingens und Freisprechens der Lehrjun­gen, die Vorbedingungen, wie man Meister werden kann, die Umstände des Verfertigens der Meisterstücke, die Wahl des Vaters und seine Aufgaben, das Benehmen der Meister, besonders zu Marktszeit, die Marktordnung, die Be­dingungen des Verkaufs seitens fremder Hafner, das Verfahren bei Zwistigkei­ten unter Meister und Gesellen, das Handwerktreiben der Witwen usw.. Auf das Leben und die Arbeit der Gesellen bezieht sich ausser den Artikeln — bei den Hafnern von Kőszeg und von Sárvár gleicherweise — die extra Ordnung •der Gesellen. DAS LEBEN UND DIE ARBEIT DER GESELLEN Die Ordnung der Gesellen hat in 19 Punkten, Artikeln die Pflichten der Ge­.sellan, die Verordnungen bezüglich ihrer Arbeit, ihrer Sitten und ihres Be­nehmens und die im Fall der Vernachlässigung oder des Ü/bertritts fallenden Geldstrafen fixiert. Und im zweiten Teil finden wir Satzungen betreffs der täglichen Arbeitsleistung und Lohnung der Gesellen, die in je 7 Punkten fi­xiert worden sind. Den übereinstimmenden Text der übernommenen Gesellen­ordnung von Sárvár haben die von Kőszeg auch mit ihrer Unterzeichnung und ihrem Siegel als richtig anerkannt; sie wurde am 2. Juli 1799 in Wien seitens der Genuesischen Güter —Qberdiirektion vom Freiherrn Franz Brentano von Si­maroli, als dem Bevollmächtigten der Güter von Sárvár durch seine Unterzeich­nung und sein Wachssiegel authentifiziert. (S. Abb. 2—3.). Der Text lautet fol­genderma&sen : Wir Franz Freiherr von Prendano und Joseph Alojsius Edler von Solig­nac, beede Plenipotentier der Herrschaft Sárvár in der Eisenburger Gespan­schaff, bekennen vor uns und alle unsere Nachkommenen, und thun kund öf­fentlich mit dem Brief allen denen er vorkommt, dass bittlich vor uns erschie­ften seyn die Ehrsamen Meister des Hafner Handwerks mit ihren Gesellen und brachten uns vor Ordnung, Artickel und Satzung ihres Handwerks, ihnen selbst als dem Ort zum allgemeinen Nutzen, die, aus der K. K. Freyanstadt Gins, von der dort befindlichen Hafnerzunft in Paria herausgenommenen К. K. Artickel und Satzung ihres Handwerks, dieselben mit unserer Hochherrschaftlichen Pie­nipotenz Gerechtigkeit und gewöhnlichen grossen Insiegel zu bestättigen und 369

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