Savaria - A Vas Megyei Múzeumok értesítője 3. (Szombathely, 1965)

Gerhard Schrot: Die historische Stellung der Glebae Adscriptio des Kaisers Constantin vom Jahre 332 U.Z.

an ihrer Arbeit interesiert. Dadurch wurde die Möglichkeit geschaffen, den Sklavenmangel für eine gewisse Zeit auszugleichen, die Produktivkräfte in begrenztem Umfang zu ent­wickeln und die Produktion zu steigern. 2. Der Grundwiderspruch in der ausgehenden römischen Sklavenhaltergesellschaft (in Westrom bis zum Ende des 5., in Byzanz bis an die Wende vom 6. zum 7. Jh.u.Z.) bes­tand nach wie vor im antagonistischen Gegensatz zwischen Sklaven und Sklavenhaltern. Es hatte in der Prinzipatsepoche den Anschein, als ob sich im Schosse der alten Ordnung ein neuer Grundwiderspruch — in der Form des Kolonats — herausbilden würde, doch die antike Sklaverei bestand wieter, besonders durch die Restaurationsmassnahmen Diokletians und Constantins, obwohl sie keinen Raum mehr für eine progressive gesell­schaftliche Entwicklung geben konnte, und der Kolonat, der auf dem Sklavenhalterlati­fundium entstanden war, bildete lediglich eine spezielle Produktionsform im landwirtschaft­lichen Sklavenbetrieb. 3. Die Kolonen nahmen in ihrer juristischen Stellung etwa die Mitte zwischen Sklaven und Freien ein, da sie in begrenztem Umfang über den Besitz von mobilen Produktivkräf­ten (Vieh und Arbeitsgerät) verfügen und einen bestimmten Teil des Ernteertrages selbst verwenden konnten. Seit Constantin jedoch wurden sie in ihrer wirtschaftlichen und sozi­alen Position degradiert und unterschieden sich als servi terrae kaum noch von den Sklaven im antiken Sinne, zumal sie jetzt auch meist keine Produktionsmittel mehr besitzen durf­ten. Die Rückentwicklung des Kolonats in die de-facto-Sklaverei war im 4. Jh. in vollem Gange. 4. Die Kolonen, die in der Spätantike als Teil, als lebendes Inventar des Gutes angese­hen wurden (wie die instrumenta vocalia der klassischen Zeit), verloren allmählich wieder ihre wenigen Privilegien, die sie im 1. und 2. Jh. erworben hatten. Unter dem Anschein eines Status der persönlichen Freiheit wurden sie immer mehr dem gleichen ausserökono­mischen Zwang unterworfen, unter dem die servi stets gestanden hatten. Deshalb konnten die Kolonen nicht zum Träger des Fortschritts in der Gesellschaft werden, konnten nicht die unmittelbaren „Vorläufer der mittelalterlichen Leibeigenen" sein. Die noch vorhande­nen freien Bauern waren folglich die einzige Schicht im landwirtschaftlichen Bereich, die an einer progressiven Entwicklung der Produktivkräfte Interesse haben konnten. 5. Nachdem die Kolonatsverhältnisse im 1. und 2. Jh. u.Z. eine relative Aufwärtsent­wicklung der Wirtschaft ermöglicht hatten, wurde ihnen mit der glebae adscriptio des Constantin dies progressive Element in juristischer Form abgesprochen. Die nach der Kri­se des 3. Jh. erfolgte Stabiliserung des Staates im Dominât setzte geradezu voraus, dass die Kolonen in eine de-facto-Sklaverei zurückgeführt wurden. Damit waren Sklaverei und Kolonat zu einer starken Fessel für den gesellschaftlichen Fortschritt geworden, und der Grundwiderspruch in der Sklavenhaltergesellschaft blieb weiterhin wirksam. 96

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