Gaál Attila (szerk.): Pannoniai kutatások: A Soproni Sándor emlékkonferencia előadásai - Bölcske, 1998. október 7. (Szekszárd, 1999)

Mráv Zsolt: „VALENTINIANUS ... IN IPSIS QADORUM TERRIS QASI ROMANO UITI IAM VINDICATIS AEDIFICARI PRAESIDIARIA CASTRA MANDAVIT.” (Amm. Marc., XXIX. 6,2) – I. Valentinianus kvád külpolitikája egy vitatott Ammianus Marcellinus szöveghely tükrében

Plural des Ausdrucks nicht mit der Ereignisbeschreibung Ammianus' in Einklang zu bringen, die nur ein einziges munimentum erwähnt. Dennoch kann dieser Widerspruch gelöst werden. Ammianus schreibt nämlich nur, daß Valentinian den Auftrag erteilte - mandavit -, praesidiaria castra zu bauen, nicht aber, daß dieser auch in die Tat umgesetzt wurde. Wie sich im Fall des den Protest der Quaden auslösenden munimentum^ nachweisen läßt, ist das alles in allem ein Militärobjekt, welches das erste - und infolge der Entwicklung der Ereignisse zugleich letzte - Objekt größeren Ausmaßes als ein Wachtturm gewesen sein mag, dessen Bau man in Angriff nahm. Archäologisch ist daher in beiden Fällen mit nicht mehr als einem Objekt von der Größenordnung eines Militärlagers zu rechnen. Dieses munimentum mußte eine weit ins Gebiet der Quaden vorgeschobene, neu erbaute, größere Festung gewesen sein. Denn solche Arbeiten, die beispielsweise auf die Instandsetzung früherer oder den Bau neuer Objekte am Ufer abzielten, dürften den Quaden keinen Grund für ihr empfindsames Reagieren geboten haben. 22 András Mócsy zufolge ist es - da sich die Vergeltungsexpedition für den quadischen Angriff vom Sommer des Jahres 374 n.Chr. gegen das Hügelland nordöstlich von Aquincum und nicht gegen das Zentrum des quadischen Königreiches richtete - „leicht möglich, daß das Kastell eigentlich eines der Kettenglieder der Okkupationsbollwerke auf sarmatischem Boden war, und man es irgendwo im quadisch-sarmatischen Grenzgebiet errichten wollte", 3 noch dazu „in einem solchen Gebiet, das Aequitius (und der Kaiser) als sarmatisches Territorium aufgefaßt haben mochte..., während die Quaden das fragliche Gebiet vermutlich als ihr eigenes beanspruchten. Nur unter solchen Umständen dürfte Aequitius dem quadischen Prostest stattgegeben haben". 24 Dieser vor drei Jahrzehnten entwickelte Gedankengang überzeugt noch heute. Die Römer hatten wohl ein Gebiet enteignet, über dessen Zugehörigkeit die beiden Parteien grundsätzlich verschiedener Meinung waren. Valentinian, der aufgrund irgendeines Rechtstitels Anspruch auf das Gebiet erhob, ging davon aus, daß er dort auch ohne Sondervertrag Bauarbeiten anordnen könne. (Beim Gesandtenempfang in Brigetio verliert der Kaiser genau in dem Moment die Geduld und fängt an, die Quaden zu beschimpfen, als diese auf der Unrechtmäßigkeit des Festungsbaus beharren.) In den Augen der Quaden 22 PATSCH 1929, 10; ALFÖLDI 1942, 684; DOBIÁS 1962, 38; GARBSCH 1967, 75; DITTRICH 1984, 91­92. Ammianus Marcellinus schenkt den Typenbezeichnungen der Kastelle keine Aufmerksamkeit und verwendet sie nicht der militärischen Terminologie entsprechend, sondern völlig unsystematisch (BORHY 1996, 224), weshalb die Definition munimentum keine weitgehenden Rückschlüsse in bezug auf den Charakter bzw. Typ des Objekts zuläßt. 21 MÓCSY 1974c, 126-127. 24 MÓCSY 1972, 101; vgl. MÓCSY 1974a, 293-294; MÓCSY 1990, 299, Anm. 4-5. 94

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