Szakály Ferenc: Ami Tolna vármegye középkori okleveleiből megmaradt 1314-1525 (Wosinsky Mór Múzeum, Szekszárd, 1998)

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IDEGEN NYELVŰ ÖSSZEFOGLALÓK DIE ERHALTENEN URKUNDEN DES MITTELALTERLICHEN KOMITATS TOLNA ZUSAMMENFASSUNG Das etwa 300.000 km 2 grosse mittelalterliche Ungarn - inbegriffen Slawo­nien und Siebenbürgen - bestand aus 73 sogenannten adeligen Komitaten und zahlreichen privilegierten Territorien, den Stühlen der Seckler und Sachsen, den Bezirken der Jazygen und Rumänen. Die privilegierten Städte standen nicht unter der Hoheit der zuständigen Komitate. An der Spitze des Komitats stand der vom König bis zur Enthebung ernannte Comes, die Administration wurde dagegen vom Vicecomes geleitet, der Löwenanteil der Arbeit wurde aber von den, aus den Reihen der lokalen Adeligen gewählten Stuhlrichtern (iudex nobilium), den Geschworenen (iuratus nobilis) und dem Notar verrichtet. Die letzteren verkörperten die Ansprüche des ansässigen Adels auf Selbstverwal­tung, der Comes dagegen vertrat die mittelalterliche Staatsgewalt. Obwohl im 15.Jahrhundert die Gesetze darauf drängten,dass der Comes seinen Stellvertreter aus den Reihen des lokalen Adels wählt, ist der Vicecomes erst ein gutes Jahr­hundert später Exponent der Selbstverwaltung geworden.Im 14-16. Jahrhun­dert wurde seine Ernennung ohne Einschränkung dem Comes überlassen. Das Gericht des Komitats (sedes iudiciaria) stand regelmässig - im allgemeinen jede zweite Woche, an einem bestimmten Tag, im Komitat Tolna montags - den Par­teien zur Verfügung. Die Amtsträger waren aber auch in der Zwischenzeit tätig, sie arbeiteten sogar oft an den grÖssten Feiertagen. Das Komitat war lange Zeit vor allem ein Forum für Beilegung der internen Auseinandersetzungen des hiesigen Adels, wurde aber auch von der Regierung in Anspruch genommen, indem sie die, zur königlichen Curia eingereichten Beschwerden von den Beamten ermitteln liess. Uber das Resultat sandte das Ko­mitat binnen einer ziemlich kurzen Frist einen Bericht an den königlichen Hof, der generell auch das Mandat enthielt, das das Verfahren einleitete. Die Rela­tion wird in der Diplomatik als ein geschlossener Brief betrachtet; über die, vom Komitat veranlassten Angelegenheiten eriiessen die Beamten einen offenen Brief (Patent). Unerlässliche Voraussetzung der Authentizität eines Diploms war am An-

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