A Nyíregyházi Jósa András Múzeum évkönyve 39-40. - 1997-1998 (Nyíregyháza, 1998)
Helytörténet - László Szilágyi: „Gesetzgebungsstreich” im Burgkomitat Szabolcs. Die behördliche Vorbereitung der Parlamentswahlen in Zeitraum des Dualismus
„Törvényhozási csíny" Szabolcs vármegyében. „Gesetzgebungsstreich" im Burgkomitat Szabolcs Die behördliche Vorbereitung der Parlamentswahlen im Zeitraum des Dualismus Die Studie befaßt sich mit den im Komitat Szabolcs getroffenen Vorbereitungsmaßnahmen zu den Parlamentswahlen im Zeitraum von 1867 bis 1918, wobei sie jeden einzelnen Paragraphen der die Wahlordnung bestimmenden Gesetzte anhand von konkreten Beispielen vorstellt. Untersucht wird der Prozeß, in dessen Ergebnis es zu einer Stärkung der konservativen Züge des Wahlsystems kam: Die in die Opposition gedrängten Unabhängigkeitsparteien konnten nur mit geringen Chancen zur Wahl antreten (darauf deutet der im Titel zitierte Ausdruck). Das Burgkomitat Szabolcs spielte im Zeitalter des Dualismus die Rolle der Oppositions bzw. einer Unabhängigkeitspartei, und daher war es von den Änderungen der Wahlordnung besonders betroffen: - Im Sinne des Gesetzartikels X von 1877 wurde der Bezirk Nádudvar, wo die Unabhängigkeitsparteien über eine starke Wählerbasis verfügten, aus dem Komitat ausgegliedert; -die Einwohnerzahl im Komitat stieg, doch die Zahl der Wahlberechtigten ging zurück; -die für die Organisation der örtlichen Wahlen verantwortlichen Zentralen Wahlausschüsse verloren durch den Gesetzartikel XXXIII von 1874 ihre Selbständigkeit in bezug auf die Interpretation bzw. Präzisierung der Wahlrechtskategorien. Zugleich läßt sich am Beispiel des Burgkomitats Szabolcs belegen, daß die Wahlordnung (der „Gesetzgebungsstreich") an und für sich die landesweiten Siege der liberalen Regierungsparteien noch nicht erklärt. Offensichtlich hatten die Komitatsbehörden bzw. ihre mehrheitlich zum Lager der Unabhängigkeitsparteien gehörenden Beamten häufig auch ihrerseits „Streiche" verübt, d.h. mehr oder weniger gegen die Wahlordnung verstoßen: - Bei der Bildung der Zentralen Wahlausschüsse wurden politische Aspekte geltend gemacht (man überging die Mitglieder der Gegenpartei einfach); -die Konskriptionsabordnungen informierten die Bewohner der Gemeinden oft nicht rechtzeitig über das Anfangsdatum zum Eintragen in die Wählerlisten; - vor 1874 konnte man das Recht der Definierung bzw. Präzisierung des Zensus wahrnehmen bzw. auch mißbrauchen. Diese Fälle waren jedoch meist auf Ungenauigkeiten zurückzuführen, also nicht die Folgen bewußter politischer Manöver. Denn insgesamt wurden die Wahlvorbereitungen bzw. das Eintragen der Wahlberechtigten mit der Zeit immer sachgemäßer und präziser abgewickelt, was sich auch in der rückläufigen Zahl der Anträge und Einsprüche widerspiegelt. Das Innenministerium mischte sich in Szabolcs nicht unmittelbar in die Wahlvorbereitungen ein. Wie es scheint, hatte die Regierung das Komitat als unverbesserlich oppositionell verbucht und wollte dessen politisches Antlitz nicht gewaltsam ändern. Auch die Gesetze selbst schränkten ihren politischen Spielraum ein, und innerhalb dieser Rahmen gelang es dem Komitat, seine Freiheit zu bewahren. Übersetzt von Gotlind B. Thurman László SZILÁGYI Zrínyi-Ilona-Gymnasium Nyíregyháza H-4400, Széchenyi Str. 19-33. 221