A Nyíregyházi Jósa András Múzeum évkönyve 8-9. - 1965-1966 (Nyíregyháza, 1967)

A. Gombás: Der Bauernaufstand in Szentmihály im Jahre 1850

DER BAUERNAUFSTAND IN SZENTMIHÁLY IM JAHRE 1850 Szentmihály, ein Dorf im Komitat Szabolcs, wurde im 11. Jahrhundert bevölkert. Zu Beginn des 17.-en Jahrhunderts wurde infolge der Streifzüge der Türken die Bevölkerung dünner. Der damalige Gutsbesitzer, Zsigmond Lónyai, erlaubt einer Truppe der Hajdus das Ansiedeln, und versichert ihnen ihre Privilegien. Ab 1642 gehört das Dorf zu Siebenbürgen und man behält die Vorrechte der Hajdus. 1686 ist Szentmihály wieder ein Teil des königlichen Ungarn und laut des Gesetzartikels 68 aus dem Jahre 1635 werden seine Privilegien schon nicht mehr anerkannt. Von diesem Zeitpunkt an sichert sich die Bevölkerung mit zeitweise neugeschlossenen Verträgen um Geld ihre Befreiung von den Lasten des Frondienstes. Im Jahre 1787 läßt der Gutsbesitzer die urbarialen Parzellen der Leibeigenen vermessen. Diese Grundstücke waren reichlich ausgemessen. Der Gutsbesitzer ergänzt so 110 6/8 Parzellen auf 200. Später diktiert man bei den urbarialen Zusammenschreibungen 89 Parzellen als allodiales Gutstück ein. In den Jahren 1809 und 1811 gelingt das Übereinkommen mit dem Gutsbesitzer schon nichtmehr. So sinken sie zu Leibeigenen herab und machen Frondienst. Das ertragen sie sehr schwer. 1834 führt die Gemeinde einen Prozeß wegen den 89 Parzellen um auch sie urbarial zu machen. Es kommt aber zu keinem günstigen Urteil. Die Gemeinde führt dann einen neuen Prozeß, aber bis 1848 ohne Entscheidung. Der IX. Gesetzartikel vom Jahre 1848 hebt den Frondienst auf. Die 11 leibeigenen Grundstücke werden von den Lasten befreit. Der Gutsbesitzer verlangt die Lieferungen, da die 89 Grundstücke allodial wären. Diesen For­derungen folgt Widerstand. So schickt der Bezirksobergespan Gericht und Militär aufs Dorf. So kommt es zu einem Vertrag, am 1. Juni. Die Szent­mihályer beginnen ihre naturellen und Bargeld-Abgaben zu erfüllen, doch hören sie damit auf einmal auf. Der Gutsbesitzer drängt die Obrigkeiten einzugreifen. So schickt der Oberstuhlrichter am 20-sten November den Gendarmeriekomissar Fodor nach Szentmihály, der die Beteiligten schrift­lich aufruft und ihnen 10 Tage Termin gibt. Am 2. Dezember erscheint Fodor diesmal mit Pandúrén. Die Vorge­ladenen erscheinen aber nur in kleiner Zahl. Darauf fängt Fodor am 3. Dezember zu exequieren an. Ein-zwei Widerständige läßt er einsperren. In der Kisuj-Gasse überfällt und verprügelt ihn und seine Leute eine Menge, die mit Stöcken, Mistgabeln und Dreschflegeln ausgerüstet sind. Der Gen­darm und ein Pandúr flüchtet zum Gemeindehaus. Einen Pandúr nimmt die Masse mit sich. Zum Gemeindehaus angelangt, verjagt die Masse die Vorge­setzten. Gendarmeriekomissar Fodor sperrt sich mit dem Gutsverwalter Bittó und mit dem Kassier Lukács Gál ins Zimmer des Amtsmannes. Die Masse bricht die Tür ein. Der in Ohnmacht liegende Fodor wird geprügelt, gestochen, dann in die Schenke „Nagykocsma" mitgeschleppt und mit Wein wieder belebt. Nur später helfen ihm wohlwollende Leute zur Flucht. Am Abend brennen sie die Schenke „Kiskocsma" des Gutsbesitzers und den Schweine­stall und Futterschober des Vorsitzenden Bálint Egri nieder. Am. 4., 5. und 6. Dezember ist das Dorf sichtbar still, die Organisation folgt aber weiter. Am 7. Dezember verlangt und verbrennt man öffentlich die Verträge vom 1. Juni. 8 A Nyíregyházi Jósa András Múzeum Evkönyve VIII —IX. 113

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