Nógrád Megyei Múzeumok Évkönyve XVII. (1991)
Történelem - Oborni Teréz: Nógrád vármegye népoktatása 1770-1771 között
Tanulók száma: 1770-ben 6. Tananyag: 1772-ben o, i. Tanító (к) jövedelme: 1770-ben 7 Ft 30 kr, 38 kila búza, 2 kila seminatura. 1772-ben házaspároktól 1/2 pm búza + 6 kr, tanulóktól 30 kr, 4 kila seminatura, egyszerű temetés 12 kr, szenténekkel 24 kr. Resümee Tferéz Oborni: Der Volksunterricht des Komitats Nógrád zwischen 1770-1772 Die Verordnung Maria Theresias vom 22. August 1777 hat die von dem Staat geleitete Volksunterrichtsverwaltung, das einheitliche Schulsystem, die Stellung der konfessionellen Schulen unter staatliche Aufsicht die Anpassung der Lehrpläne den Ideenkreis der Aufklärung, den Einbau der allgemeinnützlichen Kenntnisse in die Lehrgegenstände, das heißt die Parteinahme für die praktischeren Unterrichtsmethoden eingeführt. Vorangehend zwischen 1770 und 1775 hat die Herrscherin im ganzen Gebiet von Ungarn ein Zusammenschreibung verordnet, um zu erfahren, wie die von den Konfessionen unterhaltenen Schulen bis zu den einzelnen Siedlungen heruntergehend fungieren. Im Laufe der sich 6 Jahre lang wiederholenden Abschätzung haben sich die Fragen der Herrscherin unter anderen auch darauf erstreckt, welche Konfession in der betreffenden Siedlung eine Schule unterhielt, seit wann der beim Namen genannte Lehrer (Ludimagister, Rektor, usw.) an dem gegebenen Ort arbeitete, wie viele Schüler, bzw. welche Gegenstände er unterrichtete, oder unterrichtet hätte, wenn es überhaupt Schüler in der betreffenden Siedlung gegeben hätte, was für andere, z.B. Kantor-, Notar-, Glöcknerfunktionen der Lehrer neben dem Unterricht verwaltete; was für Naturalien und finanzielle Einkommen der "Tagelöhner der Nation" für die Versehung dieser Aufgaben hatte. In unserem Aufsatz, genauer geschrieben in unserer Angabenmitteilung geben wir die erhalten gebliebenen Angaben der zwischen 1770 und 1775 besorgten Ermessung pro Bezirke getrennt bekannt, innerhalb deren nach alphabetischer Reihenfolge der Gemeinden. Wir hoffen, daß die Heimatskundenforscher diese Primerangaben bei der Bearbeitung der Volksunterrichtsgeschichte ihrer Siedlung anwenden können. 55