Komárom – Esztergom Megyei Múzeumok Közleményei 1. (Tata, 1968)
Az esztergomi középkori pénzverde
Zeit waren auch die Kammergespane oft Esztergomer Bürger. Unter anderen Gatheo, Soemeynus, Archinus und Michael. Nach dem Tatarenzuge wählte Béla IV. Buda zur königlichen Residenz und übenliess die Burg von Esztergom gänzlich dem Erztbischof. Die Münze ging trotzdem noch eine Weile weiter, es sind aber auf diesem Gebiete wesentliche organisatorische Veränderungen eingetreten. Das Pachtsystem hat völlig überhandgenommen und so wurde der Kammergespan- im Gegensatz zum vormaligen Zustande- ein kontraktueller Geschäftspartner des Königs. Die offizielle Kontrolle der Münze wurde vom Schatzmeister und vom Beauftragten des Esztergomer Erzbischofs ausgeübt. Aus der 1. Hälfte des XIV. Jahrhunderts fehlen alle direkt beweiskräftigen Angaben betreffs der Esztergomer Münzprägung. Nur die Verrechnungen der päpstlichen Zehnteinnehmer erwähnen von Zeit zu Zeit die Geldsorte „banális Strigoniensis." Alfred Schulek meint im Denar CHN.II.8. und im Obulus CHN.II.9. die Typen dieser Geldsorte zu erkennen. Das Jahr 1323 bedeutet einen Wendepunkt in der Geschichte der Esztergomer Münze. Damals nimmt die grosse Finanzreform Károly Roberts ihren Anfang, zu deren Folgen auch die Umorganisierung der Münzkammer gehörte. Es wurden gewisse Kammern verschmolzen, so eine vereinigte Kammer ist auch aus den Budaer und Esztergomer Münzkammern geworden. Die neue vereinigte Kammer figuriert bis 1350, es ist aber wahrscheinlich, dass durch die Vereinigung der beiden Kammern die Münze in Esztergom langsam erloschen ist und die Tätigkeit der vereinigten Kammern in der Münze von Buda ausgeübt wurde. Scheinbar war die Erinnerung an die Münze von Esztergom nach 1323 nur in der Benennung „Esztergomer" im Namen der vereinigten Kammer erhalten. Vom Jahre 1355 an sprechen die Quellenschriften nur noch von einer Rudaer Kammer. Die letzte Angabe ist aus dem Jahre 1350 bekannt, wo noch zum letzten Mal in den Personen der Kammergespane István und Craterius von Gespanen der vereinigten Kammer die Rede ist. Nach 1355 gibt es keine vereinigte Kammer und keine gemeinsamen Gespane mehr. Die endgültige Weglassung des Names der Esztergomer Kammer dürfte wohl um 1350—1355 erfolgt gewesen sein. 220