Bagi Gábor et al. (szerk.): Tisicum - A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Múzeumok Évkönyve 17. (Szolnok, 2008)

Történelem - Cseh Géza: A Rajk-ügy lipcsei szálai. Ibolya Steinberger rehabilitációs iratai a budapesti levéltárakban

Die Quelle wird in dieser Studie mit kleineren Ab­kürzungen veröffentlicht und es wird versucht, auch den politischen Hintergrund des gegen die Frau geführten Verfahrens zu rekonstruieren. Der Meinung des Verfassers nach wollten die Anklagenden das Ehepaar Steinberger im „Rajk-Prozess” von Deutschland eine bestimmende Rolle spielen lassen, da Bernhardt Steinberger in den Jahren des Zweiten Weltkriegs einer der Leiter der deutschen Emigranten in der Schweiz gewesen war. Man wollte den Besuch seiner Frau, Ibolya Steinberger in Ungarn als einen Spionagekurierdienst auffassen lassen. Im Jahre 1953, einige Monate nach dem Tod von Stalin wurde sie auf Grund der Erwerbung eines ganz öffentlichen Berichtes wegen Spionage zu acht Jahren Gefängnis in Budapest verurteilt. Die Bittschrift von Frau Steinberger bietet in die Vemehmigungsmethoden der Staatssicherheitsbehörde, in die unrechtmäßigen Urteile des Gerichtes und auch in den widersprüchlichen, gewollt verlangsamerten Ablauf des Rehabilitationsverfahrens einen Einblick. Der Leidensweg des Ehepaars wurde mit seiner Freilassung noch nicht beendet. Im Herbst des Jahres 1956 schloss sich Bernhardt Steinberger nämlich der reformkommunistischen Intelli­genzgruppe von Wolfgang Harisch an und unternahm das wirtschaftliche Programm der Gruppe auszuarbeiten. Deswegen wurde er 1957 zu einer vier Jahre langen Gefängnisstrafe verurteilt. Ibolya Steinberger konnte erst 1960, nach der endgültigen Freilassung ihres Mannes, die Bestimmung über ihre Rehabilitation aus Ungarn erhalten. Die Studie wurde anhand der im Ungarischen Landes­archiv und im Historischen Archiv der Sicherheitsdienste aufbewahrten Dokumente geschrieben. Die in den Buda- pester Archivs und im Berliner Archivsmaterial des Staatssicherheitsministeriums der DDR befindlichen Dokumente großer Menge würden ermöglichen, das tragische Schicksal der Mitglieder der s. g. Schweize­rischen Emigration ausführlich zu bearbeiten. Darüber erschien bis da weder selbständiger Band, noch Studie in Ungarn, obwohl in einem Teil der Konzeptionsprozesse in erster Reihe heimgekehrte ungarische Emigranten ange­klagt worden sind. Die in Deutschland ins Tageslicht gekommenen Publikationen und das sich nähernde Jubi­läum des Rajk-Prozesses können vielleicht auch den Archivsforschungen und der Niederschreibung einer län­geren Monografie als Anregung dienen. 379

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