Az Egri Múzeum Évkönyve - Annales Musei Agriensis 1. (1963)

Détshy Mihály: Munkások és mesteek az egri vár építkezésein 1493 és 1596 között

Umgebung von Eger. Viele Handwerker kommen aus den oberungarischen Patrizier­städten (Kaschau, Eperjes, Lőcse usw.). Eger selbst, als eine Stadt im Besitz des Bischofs, zieht die Handwerker nicht zur Niederlassung an; auch werden sie von der ständigen Türkengefahr abgehalten. Die viele Erdarbeit wird neben Ungarn auch von oberungarischen slowaki­schen Gruppen, die in solchen Arbeiten bedeutende Praxis haben, ausgeführt. Die schwierige Arbeit der Beförderung des Baumaterials wird den Leibeigenen der nahen Komitate als Fronarbeit (gratuiti labores) auferlegt, doch werden dazu auch die in der Burg gefangen gehaltenen Ungarn, Raizen und immer mehr Türken in Anspruch genommen. Die Quellen geben einen Aufschluß über die Arbeitsverhältnisse, den Lohn und über gewisse Begünstigungen und Sozialleistungen. Die ausländischen Maurer und Steinmetze erhielten einen Monatsgehalt; Zimmerleute und Erdarbeiter werden fallweise in Akkord bezahlt, sie erhalten neben Geld oft auch Naturalleistungen. Glaser und Hafner werden meist je nach der Stückzahl ihrer eingebauten Produkte (Butzen, Kacheln) bezahlt. Die Bezahlung ist verhältnismässig gering, die Ungarn werden schlechter bezahlt als die Ausländer. Die Hilfsarbeiter und die Gefangenen werden eher aus Barmherzigkeit soweit entlöhnt, daß sie nicht Hungers sterben. Man darf es als Sozialleistung auffassen, daß die italienischen Baumeister während der Arbeitspause im Winter einem königlichen Erlaß zufolge einen — wohl verminderten — Lohn bekommen und auch im Falle von Krankheiten bezahlt werden. Auch bekommen sie Reisezährung und ihre Reisespesen werden ebenfalls bezahlt. Diese Begünstigungen konnten wahrscheinlich deshalb errungen werden da man für die von Türkenangriffen stets behelligten, weit entfernten Grenzfesten sonst keine Bauarbeiter anheuern hätte können. Obwohl wir die Interessenvertretung der in Wien sich versammelnden italienischen Meister nicht kennen, kann man aus den Urkunden feststellen, daß die Regierung bestrebt war, ihnen Beistand zu leisten, wenn sie von den Offizieren und Beamten der Grenzfesten behelligt wurden. Die schwersten Lasten wurden den zu Fronarbeit verpflichteten Leibeigenen aufgebürdet. Sie mußten schwere Steuer zahlen, um Geld zu den Befestigungs­arbeiten zu sichern. Außerdem waren sie verpflichtet, jährlich 6—12 Tage hindurch unentgeltlich am Bau der Festungen zu arbeiten. 20!

Next

/
Thumbnails
Contents