Petercsák Tivadar (szerk.): Hagyomány és korszerűség a XVI-XVII. században - Studia Agriensia 17. (Eger, 1997)

Czigány István: A végvári katonaság és a régularités a XVII. század utolsó két évtizedében

den, d.h. sie gehörten zur „oeconomia militaris”. Zu jener Zeit wurde die Organisation der „gräniz miliz” in, Regimentformation zur hergebracheten Praxis. In diesen Fällen verstehen wir unter der Reglementiemung das Best­reben, immer größere Teile des Militärs der zentralen Leitung und Erhaltung zu unterstellen und eine einheitliche gesetzliche Regelung einzuführen. Wärend des Befsreiungskrieges gegen die Türken wurde die Reglementie­mung der Trappen in Ungarn allmählich durchg efuhrt. Nach unserer gegen­wärtigen Kenntnisse fand 1688 die entscheidende Wendung in der Umorga­nisation des Militärs in Ungarn statt. Zu dieser Zeit wurden zwei reguläre Husaren- und eine Haiduckregimente aufgestellt. Gleichzeitig wurden aus dem Grenzfestungsmilitär 6 „gräniz” Husaren- und 4 „gräniz” Haiduckregimente gebildet, die ihre Lebensmittel,- Waffen- und Munitionslieferung schon von den zentralen Versorgungseinheiten erhielten. Aus der Zeit zwischen 1695 und 1697 haben wir Kenntnis von 6 Regimen­ten in Ungarn, die zentral kommplette Ausrüstung erhielten, also zum zentra­len Ausrüstungssystem des kaiserlichen Heeres, zur „eoconomia militaris” gehörten. Nachdem das vom Kaiser 1697 erlassene Versorgungsreglement sich prak­tisch auch auf die Trappen in Ungarn bezog, wurde dieses Reglement deshalb auch ins Ungarische übersetzt und erschienen. Die Reglementierung des Militärs des ungarischen Königreichs wurde zuletzt durch den Gesetzartikel VII des Landtags 1715 rechtlich anerkennt, in dem die schon herrschenden Zustände anerkannt wurden. 57

Next

/
Thumbnails
Contents