Pandula Attila: Kivégzés, tortúra és megszégyenítés a régi Magyarországon (Eger, 1989)

Hinrichtung, Tortur und Beschämung im alten Ungarn

— 43 — im allgemeinen auf dem Marktplatz oder im Hof des Gemeindehauses aufgestellt; so spielte die Öffentlichkeit, das Gespött und als deren Wirkung das Abschrecken eine grosse Rolle. Die Zurschaustellung am Pranger wurde durch das Hängen des Schandsteines oder im Falle von Dieben des gestohlenen Gegenstandes an den Hals des Verurteilten noch erschwert. Eine Variante des Prangers war der Schandzwinger, welcher in Eger „Käfig" genannt wurde. Es kam auch vor, dass der Verbrecher an ein neben den Eingang eines öffentlichen Gebäudes — im allgemeinen der Mühle, der Kirche — einge­schlagenes Halseisen gekettet wurde. Der an den Pranger gestellte oder in der Ortschaft herumschleppte Verbrecher wurde auch mit verschiedenen Beschämungsmitteln so mit Schandlarve, Schandtafel, mit einem aus Papier gefertigten Totenkopf, mit einem Strohkranz usw. ausstaffiert. Es kam auch vor, dass der Verbrecher auf dem Marktplatz auf einen Balken oder einen Holzesel gesetzt wurde. Oft wurde das Haar oder der Bart der unsittlichen Personen abgeschoren. Um den Hals der gegen die puritanischen Kleidegewohnheiten der Zeit verstossenden hängte man oft einen Klingelkragen; so mussten sie durch die Stadt ziehen. Die ledigen Mütter wurden öfters aus der Ortschaft vertrieben, indem man ihnen Gekröse an den Hals hängte. HENKER, SCHARFRICHTER In der frühen Periode des Feudalismus hat öfters der Ankläger selbst, im Falle des Verbrechens an der Gemeinschaft eine von der Gemein­schaft beauftragte Person — das jüngste Mitglied des Stadtrates, ein sich freiwillig meldender Bürger usw. — das Urteil vollstreckt. In der Zeit des aufblühenden Feudalismus wurde die Person des Scharfrichters eine ständige Einrichtung und es bildete sich das Henkerhandwerk heraus, welches häufig vom Vater auf den Sohn übertragen wurde. Obwohl der Henker von der Körperschaft, die ihn anstellte, Gehalt, Kleidung und oft auch ein Wohnhaus erhielt, war seine Person — abgesehen von wenigen Ausnahmen — ein Gegenstand der Verachtung. Jederman vermied seine Gesellschaft; in den Städten konnte er kein Bürgerrecht erwerben, in der Kirche setzte man ihn und seine Familie auf einen gesonderten Platz, seine Kinder wurden für ehrlos gehalten. Aber dieser, in weitem Kreis verachtete Mensch begegnet als Kurpfuscher, Quacksalber und, an seine Person bzw. Instrumente sind zahlreiche Volksglauben und Balladen gebunden. In Eger wohnte der Henker im Haus Nr. 5. der Pallosstrasse und daneben, im Haus Nr. 7, wohnten seine Henkersknechte der serha und der jaskó, die auch sittenpolizeiliche und öffentliche Reinigungsaufgaben versahen.

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