Pandula Attila: Kivégzés, tortúra és megszégyenítés a régi Magyarországon (Eger, 1989)

Hinrichtung, Tortur und Beschämung im alten Ungarn

— 39 — weil sie keine Qualen verursachte, war sie eine „bevorzugte" Art der Urteilsvollstreckung. Bei dem am häufigsten angewandten Verfahren wartete der Verurteilte mit gefesselten Händen vor dem Henker knieend auf den tödlichen Schlag. Im anderen Fall legte das Opfer seinen Kopf auf einen Block, und so wurde er vom Henker abgeschlagen. Im 18. Jahrhundert erschien der Henkerstuhl, dessen zwei vordere längere Füsse zwecks Festmachung in die Erde gegraben wurden; darauf setzte man den Verurteilten mit auf den Rücken gebundenen Händen. So wurde die Arbeit des Henkers leichter und sicherer. Auch Ignác Martinovics und seine Kameraden wurden auf einem Henkerstuhl hingerichtet. Das wichtigste Arbeitsgerät des Henkers war das Richtschwert mit einem Gewicht von 1,5—2,5 Kilogramm, dessen Klinge oft mit Hinrichtungs­szenen, Justitia —Abbildungen u. a. geziert und im allgemeinen mit Inschriften versehen war. Eine der häufigsten Formen der qualifizierten Todesurteile war schon im 16. Jahrhundert das Rädern, bei welchem es zwei grundverschiedene Voll­zugsmethoden gab. In einem Fall wurden die Glieder des Verurteilten, auf ein Rad gefesselt, mit einem Eisenstab zerschlagen bzw. zwischen die Rad­speichen geschlagen; im anderen Fall legte man das Opfer auf viereckige, angespitzte Holzscheiten, auf sog. kleine und grosse Krippen, und zerschlug seine Knochen mit Rädern, die mit Messern oder scharf geschliffenen Rändern versehen waren, später mit einem Klotz, einer Eisenstange oder einem Ham­mer. Die Vollstreckung konnte sowohl oben als auch unten begonnen werden. Die erste Methode war schonungsvoller, weil der erste grosse Schlag auf das Genick oder auf den Brustkorb oft tödlich war. Beim Verfahren von unten nach oben hingegen erlitt das Opfer bei lebendigem Leib die Zerquetschung ' seiner Glieder und der erlösende Tod trat nur beim letzten Schlag ein. Das Rädern in Ungarn wurde zuletzt im Jahre 1785 an Horia und Closka vollzogen. Auch das Pfählen war eine qualifizierte Art der Todesstrafe. Der Körper des Opfers wurde auf ein sich nach unten hinausbreitendes zugespitztes Langholz (Spiess) gezogen; und wenn man seinen schnellen Tod wünschte, führte man den Spiess durch ein edles Organ. Aber die geschickteren Henker führten die Pfählung so durch, dass der öffentlich zur Schau gestellte Verurteilte sich noch tagelang am Speiss quälte. Vom Prinzip ,.Auge um Auge" ausgehend, gehörte die Verurteilung der Brandstifter zum Feuertod sowie die der Hexen als Vergeltung für den Bund mit dem Teufel und den Höllenfeuern zu den sog. spiegelnden Vollstreckungen. Weitere Arten der qualifizierten Todesstrafen waren noch die Ertränkung, die Steinigunk und das Abziehen der Haut. Es kamen natürlich auch individuelle Strafvollzugsmethoden vor; z. B. das Legen in ein Dorngrab und das Durch­bohren mit einem Pfahl in Kaschau; das Einnähen in eine Rosshaut in Eperjes; hiezu zählt auch die schreckliche Hinrichtung von György Dózsa

Next

/
Thumbnails
Contents