Nyakas Miklós: A hajdúvárosok országgyűlési képviseleti jogának elnyerése 1790-1791 / Hajdúsági Közlemények 17. (Hajdúböszörmény, 1992)

Tartalom

Kammer, die eindeutig die Verletzung der adeligen Freiheit war, ein Einspruch erhoben werden. Infolgedessen sollen auch die Befreiung von dem Dreissigstel und Zollfreiheit erreicht werden. Es soll auch gegen die Soldatenstellung protestieren - denn - hiess es in der Anweisung für die Abgeordneten - die Haiducken sind wie die Adliegen nur das adelige Aufgebot schuldig. Sie sollen zur Sprache bringen, dass sie in der jüngsten Vergangenheit dem Stab des Stuhlrichters unterworfen worden sind und sie sollen eine Garantie dafür bekommen, dass es sich nie mehr wiederholen wird. Sie sollen sich bestrebt sein, klarzustellen welcher Regierungsbehörde sie unterstehen, und ihre Ansichte im Zusammenhang mit dem Heidengut darzustellen. Des grösseren Nachdrucks wegen hielt der Haiduckenkreis in Hajdúböszörmény wieder eine Generalversammlung, wo eine Denkschrift für die Stände verfasst wurde, die auch unter die ordnungsgemässen Dokumente des Parlaments eingereicht wurden. Wahrend die Anwe­issung für die Abgeordneten für inneren Gebrauch verfasst wurde, und deshalb ihr Ton strenger war, war die Denkschrift diplomatischer, obwohl darin die wesentlichen Forderun­gen verändert wurden. Die Veränderung des Tons ist vollkommen zu verstehen! Es wurden hier die Verdienste der Haiducken aufgezählt und auch die unwürdige Behandlung, die sie bekamen, wurde erwähnt. „Unsere Vorfahren lebten in so feindlicher Zeit, als kaum ein Krieg zu Ende ging, kam der nächste und so sollten sie die Hände unaufhörlich auf dem Griff des Degens halten ..." Deshalb blieb es uns nichts übrig, als dab „wir unsere Zuversicht in der Abhilfe unserer Beschwerden vor die gnädigen Stände des Landes legen" - wurde es in der Denkschrift geschrieben. Als Begründung wurden in erster Linie die Verdienste der Haiduc­ken und der Freibrief von Bocskai erwähnt, unter ausdrücklichem Hinweis auf den Tausch von Böszörmény und Kálló, bzw. verfolgend die Kämpfe, des 17-ten Jahrhunderts. Es wurde sogar daran gedacht, dass der Kaiser Leopold gelobt werden soll, geschickt vermeidend die den Haiducken zu jener Zeit geschehenen Unrechte Es wurde aber nicht vergessen die uneigennützige materielle Beihilfe zu erwähnen. Eben deshalb baten die Haiduckenstädte, ihre zum Parlament delegierten Abgeordneten im Kreise der Komitate als wirkliche adelige Personen aufzunehmen. Die zwei Abgeordneten schrieben am 2-ten Juni 1790 zum ersten Mal nach Hause. Sie berichteten darüber, dass sie in Buda neben dem Bad Rudas nur mit grossen Schwierigkeiten, für Speck „von guter Art" und eine ansehnliche Summe Unterkunft bekommen hatten. Das Parlament wurde offiziell am 10-ten Juni 1790 eröffnet. Die Abgeordneten - ihrer Anweisung gemäss - Hessen ihre Denkschrift in fünfhundert Exemplaren drucken und verteilten sie an die Abeordneten. Darin bemühen sie sich den Ursprung und Vorrechte der Adeligen Haiduckenstädte, ihr „häufig gebrachtes blutiges Opfer fur den König und das Vaterland darzustellen". Mit grosser Bestürzung bemerkten sie, dass „die grössten Säulen des Vaterlandes über die Adeligen Haiduckenstädte ausser ihres Daseins nichts mehr wussten". Das Programm der Haiduckenstädte enthielt übrigens sehr viel Naivität. Die breiten Massen der Kleinadligen wollten von Verbreitung der Adelsrechte - auch wegen Steueran­gelegenheiten - nichts wissen. Auch die dünne Schicht der zu den Reformen neigenden AdeHgen war zerteilt. In den gesellschaftlichen Reformen ging der an den Brüsten der Aufklärung aufgewach­sene Graf János Fekete am weitesten, als er die Bauernschaft ihnen Vertretungsrecht gebend hinter die WäUe der Verfassung einbeziehen wollte. Auch József Vay und andere glaubten, dass die Bauernschaft durch eine Reihe langsamer Reforme zu befreien ist. Vay schrieb folgendermassen in seiner anonymen Flugschrift: „Es wäre vielleicht nicht unrichtig, wenn die grösseren Haiduckenstädte und Städte von Jazygien und Rumänien ihre Abgeordneten ins Parlament delegieren könnten. In diesen Städten ist diese Wahrheit noch klarer, da die Bevölkerung der ersten beinahe hunderttausend Seelen und der anderen fast dreissigtausend beträgt. Da sie keinen Gutsherren haben, haben sie im Parlament auch keinen Beschützer". Es ist eine klare, eindeutige Sprache, nur ihre Argumentierung ist grundverschieden, als die der Haiduckenstädte. Es ist aber äusserst aufschlussreich, uns die Argumentierung der Jazygen und Rumänen anzusehen. Trotzdem, dass sie auf die Tätigkeit von einander eifersüchtig achteten, waren 98

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