Nyakas Miklós: Nánási Oláh Mihály hajdúkerületi főkapitány 1760-1838 / Hajdúsági Közlemények 15. (Hajdúböszörmény, 1987)

Tartalom

1809 starb der bisherige Hauptkapitän, deshalb wurde es bald nötig seinen Posten zu vergeben. Die Wahl des Hauptkapitäns gehörte dem jahrhundertealten Gebrauch gemäss zum Wirkungsbereich der General­versammlung des Kreises, er wurde also direkt gewählt und vom Herrscher bestätigt. 1809 wurde die Ordnung der Wahl ändert, und das bedeutete die Verstärkung der Staatskontrolle in höherem Masse. Seit diesem kandi­dierte nämlich die Generalversammlung des Kreises drei Personen, aus denen der Herrscher den Hauptkapitän wählt. Im allgemeinen ist es wahrzunehmen, dass sich die Staatsgewalt vom Ende des 18. Jahrhunderts immer mehr in die inneren Sachen des Kreises einmischte, und es wurde noch dadurch verstärkt, dass sich die inneren gesellschaftlichen Probleme und Wiedersprüche des Kreises genau von dieser Zeit ab immer schärfer vortraten. Das trug zur Hinaussendung der königlichen Inspektoren bedeu­tend bei, kränkend damit die Autonomie der Haiduckenstädte. Nánási Oláh Mihály wurde 1809 zum Hauptkapitän vorgeschlagen und auch vom Herrscher bestätigt. Seine Tätigkeit als Hauptkapitän wurde durch die Grundsätze, die auch schon vorher kennzeichnend waren, be­stimmt. Das zeigt sich in zwei Bereichen konkret. Einerseits in der Ab­wehr der Bewegung der Unzufriedenen der Haiduckenstädte und in der Festigung der Herrschaft der Haiduckenadeligen und des staatlichen Adelsstandes, der adlige Rechte besitzt, andererseits in engem Zusam­menhang damit in der Zurückdrängung der Staatsgewalt, namentlich der Befugnis der königlichen Inspektoren. In den Städten des Haiduckenkrei­ses wütete ein heftiger gesellschaftlicher Kampf um die Weise der Zutei­lung des noch nich zugeteilten, bisher gemeinsam benutzten Landes, um die Ordnung der staatlichen Steuerung und die kleineren Leistungen der Städte. Besonders beschwerlich waren die königlichen Verordnungen von den Jahren 1821 und 1824, die die Adeligen und auch die Haiduckenade­ligen sowohl nach ihrem beweglichen Gut als auch nach ihren Personen zur Steuerzahlung verpflichteten. Sie rief Verwirrung vor, die auch in de Verwaltung der Städte bedeutende Hindernisse zur Folge hatte. Zur Abwehr dieser Unheile und zur Verteidigung der Interessen der adeligen Partei der Haiducken verfasste der Hauptkapitän die Denkschrift des Haiduckenkreises, deren Erscheinung die Geschichtsschreibung bisher falsch zu einem späteren Zeitpunkt datiert, und in der der Hauptkapitän vor den ungarischen Ständen die Rechte der Haiducken beweisen wollte. Er war mehrmals Abgeordneter im Parlament. Zum letzten Mal im Parlament von den Jahren 1825—27. Der Haiduckenkreis verpflichtete ihn als Abgeordneter im wesentlichen zur Fortsetzung der bisherigen Politik, verlangte die Abstellung der Institution der königlichen Inspekto­ren, was er so verwirklichen glaubte, dass die innere gesellschaftliche Struktur des Haiduckenkreises dem adligen Komitat ähnlich umgestaltet wird, an die Spitze des Kreises ein mit der Befugnis des Obergespans ausgestatteter Regent gestellt wird. Es war ein auch schon früher aufge­tauchter Wunsch. Man glaubte es so realisieren, dass man die innere Re­gelung des Kreises dem Parlament anvertraut, da man die Verfügungen der Regierungsämter mit Recht befürchtete. In dem ungarischen Parla­ment wurde aber der Gesetzartikel in bezug auf die Haiduckenstädte nicht einmal bis zum Jahre 1848 verfasst. 88

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